augen auf beim technikkauf

Augen auf beim Technikkauf!

Wann habt ihr das letzte Mal einen neuen Drucker, ein neues Notebook oder eine Musikanlage gekauft? Ihr erinnert euch bestimmt noch daran, dass es am Ende ein Glücksspiel ist, denn mit den technischen Beschreibungen, mit denen für die Geräte geworben werden, fangen nur wirkliche Spezialisten etwas an. Und echter Service in diesem Bereich ist selten. Oft müssen dann teure Hotlines angerufen werden. Und wie schaut es aus, wenn das gekaufte Gerät doch nicht den Vorstellungen entspricht oder schon nach kurzer Zeit den Geist aufgibt?

Rückgabe und Umtausch

Das neu eroberte Gerät wird zu Hause ausgepackt und es fällt einem wie Schuppen von den Augen: Das ist nicht das Richtige. Wenn ihr jetzt glaubt, dass ihr das Gerät einfach wieder zurückgeben können, dann stimmt das nur zum Teil: Gesetzlich sind normale Händler nicht dazu verpflichtet Ware bei Nichtgefallen umzutauschen. (Anders sieht es natürlich bei Funktionsunfähigkeit aus!) Wollt ihr sicher gehen, dass der Händler das Gerät im Zweifel zurücknimmt, solltet ihr euch das beim Kauf auf der Rechnung vermerken lassen. Einfacher wird die ganze Sache, wenn ihr im Internet bestellt habt. Dort wird den Käufern das gleiche Recht eingeräumt, wie bei Läden – ihr sollt also die Möglichkeit haben, das gewünschte Gerät zu begutachten. Da das im Internet nicht möglich ist, steht euch hier ein gesetzlich verankertes, 14-tägiges Widerrufsrecht zu. In dieser Frist kann das Gerät ohne Nennung von Gründen dem Verkäufer wieder zurückgegeben werden.

Aber Vorsicht: Das Widerrufsrecht gilt nur, wenn die Ware noch nicht in Gebrauch genommen wurde.

Garantie

Auch wenn es mittlerweile viele denken – kein Verkäufer muss eine Garantie auf seine Geräte geben. In der Praxis tun dies aber viele und sind, wenn sie damit werben, natürlich auch dazu verpflichtet Garantieleistungen zu erbringen. Seid ihr  von einem technischen Gerät enttäuscht, weil es nicht richtig funktioniert, oder sehr schnell kaputt gegangen ist, lohnt sich immer ein Brief an den Hersteller. Dieser ist schließlich daran interessiert, dass ihr weiterhin seine Produkte kauft und zufriedene Kundinnen seid. Bevor man sich also zuviel ärgert, einfach mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen. Ärgern kann man sich danach ja immer noch.

Gewährleistung

Anders als die freiwillige Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich geregelt. Grundsätzlich gilt sie zwei Jahre lang, allerdings wirklich unproblematisch funktioniert sie in den ersten sechs Monaten. Sollte das neu erworbene Gerät in den ersten sechs Monaten und ohne dein Verschulden den Geist aufgeben, greift die Gewährleistungspflicht. Nach Ablauf der ersten sechs Monate muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war und das gestaltet sich eher schwer.

Ausrufezeichen EDV 13Hallo Frau Tipp:
Um sich vor einer Menge Ärger und Zeitaufwand zu schützen, solltet ihr vor dem Kauf eines neuen technischen Gerätes die Servicequalitäten des Herstellers checken: Was kostet ein Anruf in der Hotline, wie sieht es mit der Garantie aus und wo könnt ihr hingehen, wenn das Gerät beschädigt ist? Im Zweifel lohnt es sich, für ein Produkt von einem Hersteller mit mehr Service auch ein paar Euro mehr auszugeben. Die zahlen sich schnell aus.