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Abo-Fallen im Netz: Teure Klicks

Free-Mail-Kunden ärgern sich laufend darüber: Die E-Mail-Anbieter Web.de oder GMX locken mit Köder-Angebote. Die kostenlose Mitgliedschaft im „Web.de Club oder bei „GMX ProMail“ gibt es aber tatsächlich nicht umsonst. Dabei bekommt der Nutzer den Vertragsabschluss oft gar nicht mit. Die Verlockung ist groß: mehr Speicherplatz, Filmgutscheine, Werbefreiheit und das alles „für lau“.

Oma hat es aber immer schon gewusst: man bekommt im Leben nix geschenkt! Auch keinen Speicherplatz. Denn die kostenlose Testphase der vermeintlichen „Geschenke“ wandelt sich nahtlos in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis.

Das ärgert auch Jannik Thalmann und er lässt deshalb  in seiner Facebook-Gruppe „Stoppt die GMX Abzocke“ mehr als 800 Betroffene zu Wort kommen. Und täglich werden es mehr.

Der Medienanwalt Thomas Rader und die Verbraucherzentrale raten deshalb:

  • Verträge innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
  • E-Mails von deinem Anbieter regelmäßig lesen – nicht jede Mail gehört in den Spam-Ordner.
  • Es gibt auch Anbieter ohne Abo-Fallen, z.B. Gmail.
  • E-Mails mittels E-Mail-Client abrufen – so bleibt man von Lockangeboten verschont.

Und wenn es doch passiert: Ist bei einem unabsichtlichen Vertragsabschluss die Widerrufsfrist abgelaufen, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

Wer sich sicher ist, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte dies dem Unternehmen unverzüglich mitteilen und die Forderung ausdrücklich bestreiten, um einen Schuf-Eintrag zu vermeiden. Die Mitteilung sollte als Mails und außerdem als Einschreiben erfolgen. Auf weitere Mahnungen nicht eingehen. Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid selbst Widerspruch einlegen oder diesen einem Anwalt in Auftrag geben.

Wer unsicher ist, ob er nicht doch einen Vertrag abgeschlossen hat, der sollte versuchen, sich einvernehmlich mit dem Anbieter zu einigen, oder sich an die Verbraucherzentrale wenden.