Header Parkrempler und Unfallflucht

Parkrempler und Fahrerflucht

Wer kennt ihn nicht? Diesen Moment, wenn man sein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz abstellt und den Pkw nach dem Restaurantbesuch mit einer riesengroßen Beule oder einem XXL-Kratzer vorfindet. Dieser Moment versetzt einen regelrecht in Schockstarre. Von dem Verursacher fehlt leider jegliche Spur.
Das ist mehr als ärgerlich und der Betroffene versteht in diesem Moment die Welt nicht mehr (zurecht).

Unfallflucht passiert öfters als du denkst. Allein in Deutschland wird jeden Tag 100 Mal Unfallflucht begangen. Doch wie reagieren, wenn ein Fremder einfach abhaut ohne das er seine Kontaktdaten hinterlassen hat und einen großen Sachschaden verursacht hat. In der Regel kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden auf. Sollte der Täter unbekannt bleiben, hilft nur noch die eigene Vollkaskoversicherung. Ist der Wagen nicht Vollkasko versichert, muss der Autobesitzer selbst für den Schaden aufkommen.

Unfallflucht immer der Polizei melden

In jedem Fall sollte Unfallflucht immer bei der Polizei angezeigt werden. Nur dann wird das Aktenzeichen notiert und kann an die Vollkasko weitergeleitet werden.
Wichtig ist: Wer glaubt an einem Unfall beteiligt zu sein, muss sofort anhalten und die Unfallstelle darf erst verlassen werden, wenn der Sachverhalt geklärt ist. Bei Unklarheiten und im Zweifel immer noch die Polizei zu Rate ziehen, die nehmen dann auch die Personalien auf.

Beschädigung eines parkenden Autos

Keiner ist fehlerfrei. Ein Unfall ist schneller passiert als man denkt. Manchmal klappt es auch nicht ganz mit dem Einparken und zack hat das Nachbarauto eine Beule oder einen großen Kratzer. Aber dann gilt vor allem eins: Wenn du ein parkendes Auto beschädigst, darfst du nicht einfach wegfahren und abhauen. Das fairste Verhalten ist, wenn dann einfach auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeuges gewartet wird. Vor Gericht gelten bis zu 60 Minuten, abhängig von Uhrzeit und Wetterbedingungen, als angebracht. Sollte nach geraumer Wartezeit der Halter noch nicht in Sicht sein, sollte die Polizei verständigt werden.
Das Zurücklassen eines Zettels mit den eigenen Kontaktdaten ist zwar besser als nichts, aber auch das wird als Unfallflucht geahndet.

Unfallflucht ist eine Straftat

Wer Unfallflucht begeht und dann erwischt wird, dem steht eine heftige Strafe bevor.
Für das Verlassen des Unfallortes wird eine Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis vorgesehen und der Führerschein wird auch entzogen. Die Vollkaskoversicherung des Unfallverursachers muss für Schäden am eigenen Fahrzeug nicht zwingend aufkommen. Die Haftpflichtversicherung tritt zwar für die Kosten der Instandsetzung beim Unfallgegner ein, kann sich das Geld jedoch beim Verursacher wieder holen.

In manchen Fällen macht  die Staatsanwaltschaft auch noch das Angebot gegen Zahlung eines gewünschten Betrages das Verfahren einzustellen. Ratsam ist es dieses Angebot dann auch anzunehmen, da so dann dem Ganzen ein Ende gesetzt wird und ein ungewisser Ausgang des Gerichtsverfahrens umgangen wird.