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Führerschein mit Behinderung

Grundsätzlich können natürlich auch Personen mit Behinderung die Führerscheinprüfung ablegen. Allerdings gibt es einige zusätzliche Dinge, die beachtet werden müssen: Bevor Sie sich bei einer Fahrschule anmelden, sollten Sie sich ein Gutachten erstellen lassen, das bescheinigt, dass Sie fahrtauglich sind. Solche Eignungsgutachten führen anerkannte Sachverständige durch. Oftmals ist an das Eignungsgutachten eine Fahrprobe geknüpft. In dieser wird überprüft ob du grundsätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet bist. Die Fahrprobe kann im Gegensatz zur Fahrprüfung (in der die Beherrschung der Verkehrsregel getestet wird) nicht wiederholt werden.  

Die Fahrschule kannst du grundsätzlich frei wählen. Es gibt Fahrschulen, die sich auf behinderte Kunden spezialisiert haben und über behindertengerechte Fahrzeuge verfügen. Bei einer „normalen“ Fahrschule kannst du allerdings auch Fahrstunden in deinem eigenen Auto nehmen, wenn dieses schon für deine Bedürfnisse umgerüstet ist. Für die Fahrstunden wird dein Auto mit einer Doppelpedalanlage ausgerüstet, so dass der Fahrlehrer die gleichen Möglichkeiten hat, wie in Fahrschulautos.