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Anschnallpflicht für Kinder – Keine Frage!

Was macht ihr, wenn euer Kind auf dem Rücksitz im Auto auf einmal selbstständig den Sicherheitsgurt löst? Wie reagiert ihr? Fahrt ihr direkt rechts ran? Schaut ihr überhaupt regelmäßig nach, ob der Gurt noch fest ist? Und wie sieht die Rechtslage aus, wenn ihr angehalten werden und die Kleinen haben sich kurz zuvor vom Gurt befreit?

Ihr als Fahrer müsst dafür sorgen, dass eure Kleinen immer ordnungsgemäß angeschnallt sind, das bedeutet, dass ihr auch dafür sorgen müsst, dass die kleinen Rabauken nicht einfach so den Gurt lösen. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hat hier nun genau so entschieden: Ein vierjähriges Kind hat selbstständig den Sicherheitsgurt gelöst, weshalb der Fahrer mit einem Bußgeld belegt wurde.

Bei erwachsenen Mitfahrern muss der Fahrer natürlich nicht ununterbrochen darauf achten, dass der Gurt da ist, wo er hingehört, bei einem Kind gestaltet sich der Fall aber anders. Im genannten Fall saß das Kind in einem Kindersitz auf der Rückbank, während der Vater zu schnell durch eine geschlossene Ortschaft fuhr, dabei erwischt und von der Polizei angehalten wurde. Die Beamten stellten bei der Kontrolle dann fest, dass das Kind nicht mehr angeschnallt war. Der Vater wehrte sich gegen die Anschuldigung und das Bußgeld und argumentierte, dass sich das Kind selbst gerade eben erst abgeschnallt habe. Das Gericht sah das allerdings nicht als begründet an und zog den Vater in die Verantwortung, da er seinem Kind gegenüber zu einer erhöhten Fürsorgepflicht verpflichtet sei.

Natürlich ist es so, dass der Fahrer sich lediglich in regelmäßigen Abständen davon überzeugen kann, ob sein Kind auf der Rückbank noch ausreichend gesichert ist – ist dem nicht so, muss er anhalten und den Gurt neu anlegen.

Wer Kinder, sogar seine eigenen Kinder im Auto mitführt, sollte selbstverständlich ein Höchstmaß an Verantwortung zeigen und mögliche Verletzungen durch eine ordentliche Sicherung vermeiden.