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GTÜ: Neue Kategorie „Gefährlicher Mangel“ bei der Hauptuntersuchung

Im Zuge der EU-Harmonisierung zum 20. Mai 2018 wird bei der amtlichen Hauptuntersuchung (HU) eine neue Mangelkategorie eingeführt, so ein Hinweis der GTÜ Gesellschaft für Technische Überprüfung. Ab dann gibt es zusätzlich die Kategorie „Gefährlicher Mangel“, die eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie „Verkehrsunsicher“ darstellt.

Was muss getan werden?

Ein Auto in dieser Kategorie gefährdet den Verkehr, darf aber dennoch vom Fahrer nach Hause bzw. in die nächste Kfz-Werkstatt zur Reparatur gefahren werden. Alle Mängel müssen unverzüglich behoben werden und das Fahrzeug muss innerhalb eines Monats erneut zur Hauptuntersuchung vorgefahren werden.

 

Welche Mängel sind „Gefährliche Mängel“?

Ein „Gefährlicher Mangel“ ist z.B. ein schadhafter Bremszylinder, verschlissene Bremsscheiben, ein undichter Bremsschlauch, ein funktionsunfähiges Reifendruckkontrollsystem und defekte Leuchten oder Streuscheiben am Scheinwerfer.

Bei einem Fahrzeug mit der Einstufung „Verkehrsunsicher“ wird dagegen wie bisher die alte Plakette entfernt, das Fahrzeug stillgelegt und zudem die Zulassungsbehörde informiert. So erklären die GTÜ-Sicherheitsexperten den Unterschied.