Kinderfahrradsitz

Fahrradsitz für Kinder: worauf achten?

Wenn Kinder noch zu klein sind, um selbst Fahrrad zu fahren, werden sie von ihren Eltern in einem speziellen Sitz mitgenommen. Dieser kann entweder an der Lenkradstange montiert werden oder aber auf dem Gepäckträger. Stellt sich die Frage, welche Variante sicherer für Fahrer und Kind ist? Wir haben uns deshalb mit dem Thema Fahrradkindersitz einmal genauer auseinandergesetzt.

Kindersitz vorne am Lenkrad

Grundsätzlich haben beide Varianten ihre Vor- und Nachteile: Montiert man den Kindersitz an der Lenkradstange, hat der Fahrer sein Kind immer im Blick. Hinzu kommt, dass die Stabilität des Rads nicht wirklich beeinträchtigt wird – weil der Sitz die Bewegungen vom Kind im vorderen Bereich schneller ausgleichen kann und das Fahrrad deshalb nicht ins Schlingern gerät. Negativ zu bewerten ist hier jedoch, dass ein Kind nicht schwerer als 15 kg sein darf, um in dem Sitz mitgeführt werden zu können. Darüber hinaus empfinden viele Fahrradfahrer den Kindersitz vorne als störend, weil sie dadurch breitbeinig fahren müssen, was über längere Strecken mehr als unangenehm ist. Und wie sieht es mit dem Kindersitz auf dem Gepäckträger aus?

Kindersitz hinten auf dem Gebpäckträger

Auch hier gibt es Vor- und Nachteile: Zu den Vorzügen zählt definitiv, dass Kinder auch mehr als 15 kg wiegen dürfen. Hinzu kommt, dass der Fahrer mit seinem Rücken das Kind vor dem kalten Fahrtwind schützt – und es durch die erhöhte Rückenlehne des Kindersitzes auch eine Runde schlafen kann, wenn es möchte. Negativ bewertet wird hingegen, dass der Fahrer schnell ins Schlingern gerät und sein Gleichgewicht verliert, wenn das Kind hinten zu viel herumzappelt. Erst recht, wenn das Fahrrad nicht sonderlich stabil ist. Deshalb empfehlen Experten den Einsatz von City- oder Trekkingbikes, die einen dicken Rahmen haben und einen Fahrradkindersitz problemlos transportieren können. Und wer noch keinen passenden Sitz für sein Kind gefunden hat, wird im Shop von Baby-Markt fündig.

Hinweis
Auch wenn es in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer gibt: Kinder sollten immer einen Helm tragen – egal, ob sie selbst fahren, im Fahrradsitz mittransportiert werden oder in einem Fahrradanhänger Platz nehmen.