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GTÜ-Experten raten: Diesel-Fahrzeug zeitnah zur Nachrüstung bringen

Wer ein Diesel-Fahrzeug mit manipulierter Abgas-Software hat, kommt nicht um eine Software-Nachrüstung herum. Wenn man die gesetzte Frist zum Update verstreichen lässt, bekommt bei der Hauptuntersuchung keine Prüfplakette – es droht die Stilllegung des Autos.

Die Bundesregierung hat erneut bundesweit mehr als 200.000 Fahrzeuge mit unzulässiger Abschalteinrichtung zurückgerufen. Betroffen sind Mercedes-Modelle der C-Klasse, der Geländewagen GLC und der Transporter Vito. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung appelliert an alle von der Rückrufaktion betroffenen Fahrzeughalter, zeitnah eine Werkstatt aufzusuchen und das Update aufspielen zu lassen.

Bei der Hauptuntersuchung muss das Update vorliegen

Bei der Hauptuntersuchung (HU) wird überprüft, ob die Software-Aktualisierung vorgenommen wurde oder nicht. Die betroffenen Fahrzeuge müssen das Software-Update fristgerecht durchgeführt haben, sonst wird das Auto als „erheblich mängelbehaftet“ eingestuft und erhält keine Prüfplakette.

Zulassungsbehörden können die „zwangsweise Außerbetriebssetzung“ anordnen. Solche Stilllegungen drohen in den kommenden Wochen rund 15.000 Diesel-Besitzern. Das Kraftfahrtbundesamt hat diesen Fahrzeughaltern noch eine letzte Frist gesetzt.

Bedenken wegen des Verlustes eventueller Schadensersatzansprüche sind unbegründet, diese Ansprüche gegenüber dem Hersteller bleiben im Falle einer Software-Aktualisierung bestehen. Darauf weisen die GTÜ-Experten hin.