Kurzarbeit

Kurzarbeit- Was nun?

Kurzarbeit war vielen ArbeitnehmerInnen im Jahr 2019 noch kein Begriff. Anfang dieses Jahres hat sich dies für viele verändert. Kurzarbeit war im Frühjahr 2020 in aller Munde und hilft vielen Unternehmen ihre Angestellten weiterhin beschäftigen zu können.

Anfang März waren die ersten negative Anzeichen von Corona für viele Unternehmen, vor allen in der Event- und Restaurantbranche, spürbar. Die Menschen waren geschockt, Events, Messen, Veranstaltungen wurden abgesagt und ein großer Lock-Down fand in ganz Deutschland statt. Den Bürgern war es lediglich erlaubt zur Arbeit zu gehen oder lebenswichtige Wege wie den Arztbesuch oder den Einkauf zu absolvieren. Diese Maßnahmen spürten nicht nur die Bürger selbst, auch die Unternehmen mussten ihre Arbeit oder Produktion von 100 % auf gefühlt 0 % von heute auf morgen einstellen. Es wurde aufgrund des fehlenden Konsums auf Sparflamme weitergearbeitet. Viele ArbeiterInnen und Angestellte hatten ihren Aufgabenbereich im Unternehmen verloren. Es wurde umstrukturiert, versucht Aufgaben auf alle Mitarbeiter zu verteilen, aber vielen wurde klar, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen werden.

Und zu diesem Zeitpunkt kam für die betroffen Unternehmen und ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit der Kurzarbeit ins Spiel.

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit bezeichnet die Arbeitszeitverringerung zu einem passenden Prozentsatz für einen gewissen Zeitraum (höchstens 12 Monate; im außergewöhnlichen Fall können bis zu 24 Monate beantragt werden) für alle oder auch nur einige Arbeitnehmer in einem Unternehmen von über 10 %.  Dies gilt auch für Zeit- und Leiharbeiter. Für die Verwendung der Kurzarbeit muss von einem Arbeitgeber ein Antrag gestellt werden. Dieser beinhaltet den gewünschten zu reduzierenden Prozentsatz der Arbeitszeit für die Arbeitsplätze, die aufgrund der fehlenden Auftragslage nicht zu 100 % beschäftigt werden können.

Wie ist mein Gehalt bei Kurzarbeit?

Ein bewilligter Antrag durch das Arbeitsamt führt dazu, dass der Teil des reduzierten Arbeitsentgelts durch das Arbeitsamt ausgeglichen wird. Wird deine Arbeitszeit zum Beispiel auf 60 % gesetzt, erhältst du von deinem Arbeitgeber 60 % Ihres Gehaltes, vom Arbeitsamt 60 % von den vom Arbeitgeber fehlenden 40 % von deinem normalen Gehalt, die Anteile für Angestellte mit Kind sind um 7 % höher als bei kinderlosen Angestellten. Das Kurzarbeitergeld wird ganz normal zum gewohnten Zeitpunkt des Monats durch den Arbeitgeber ausgezahlt.  Im Laufe der Monate erhöht sich das Kurzarbeitergeld um jeweils 10 % nach dem 4. Monat und dem 7. Monat. Nach 12 Monaten erhält der Arbeitnehmer wieder sein gewohntes Gehalt.

Möchtest du dein Kurzarbeitergeld berechnen? Beispielsweise unter: https://www.nettolohn.de/rechner/kurzarbeitergeld.html

Kann ich Kurzarbeit ablehnen?

Kurzarbeit muss zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder mit dem Arbeitnehmer vereinbart sein. Ein Arbeitnehmer kann die Kurzarbeit ablehnen. Im äußersten Fall kann daher der Arbeitgeber, sofern eine Weiterbeschäftigung wirtschaftlich nicht mehr möglich ist, eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen.

Somit gilt grundsätzlich, dass der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit der Maßnahme Kurzarbeit das gleiche Ziel verfolgen, den Arbeitsplatz trotz fehlender Auftragslage zu sichern.

Ein persönlicher Tipp zum Schluss…

Wann findet man im Tagesgeschäft noch Zeit sich weiterzubilden? Häufig ist unser aller Alltag so voll, dass wir kaum eine Stunde finden, um sich um sich selbst und um neue Erfahrungen zu kümmern. Belege während der Kurzarbeitszeit doch ein Seminar für die Arbeit oder um deinen privaten Horizont weiterzuentwickeln. Viele Weiterbildungsinstitute wie die IHK oder die VHS bieten auch Online-Seminare an. Sich weiterzubilden ist für das gesamte Leben und bleibt auch nach der schweren Corona-Kurzarbeit-Zeit bestehen und führt somit dazu, dass du für dein Unternehmen noch unersetzlicher bleibst.