Social Networking als Karriere-Booster

Social Networking als Karriere-Booster

25 Millionen Deutsche sind derzeit auf Facebook aktiv – darunter sind alle Altersklassen vertreten. Social Media gehören für uns mittlerweile zum Alltag dazu. Auch im Berufsleben gewinnen die sozialen Netzwerke weiter an Bedeutung. Wer ein gutes Händchen für Facebook, Xing & Co. beweist, kommt meist gut beim Arbeitgeber an. Das kann im Bewerbungsverfahren schon der entscheidende Vorteil gegenüber den Mitbewerbern sein. So zum Beispiel auch bei großen Versicherungskonzernen: „Eine Nutzung dieser Medien und der kompetente Umgang damit werden in einer Direktversicherung sicherlich positiv bewertet“, betont Frank Roth, Leiter der Unternehmenskommunikation der Ergo Direkt Versicherungen.

Interessante Job-Möglichkeiten dank Facebook & Co.

Das Fürther Unternehmen Ergo Direkt pflegt selbst aktiv seinen Auftritt in den sozialen Medien auf einem YouTube-Kanal und einer Facebook Fanpage. Frank Roth erklärt: „Aufgrund dieser starken mobilen Aktivitäten gibt es bei uns spezielle Tätigkeitsbereiche, in denen der Umgang mit Social Media einfach dazugehört. Dazu zählen etwa das E-Business und die Unternehmenskommunikation sowie der Kundenservice, der die Beratung über Skype durchführt.“ Will man sich auf eine solche Stelle bewerben, sollte man Erfahrungen im Umgang mit Social Media mitbringen. Natürlich gibt es auch Bereiche, wie etwa der Rechtsabteilung oder dem Controlling, wo eine Affinität zu Facebook & Co. nicht unbedingt erwartet wird.

Mit Köpfchen an die Sache

Roth empfiehlt, die sozialen Netzwerke zielgerichtet einzusetzen. Xing ist beispielsweise ein businessorientiertes Portal, in dem man die eigenen Stärken und Fähigkeiten präsentieren kann – dabei immer möglichst sachlich bleiben. Auf Facebook hingegen darf es persönlicher zugehen. Aber auch hier gilt der Grundsatz: immer Vorsicht walten lassen. Seinen Auftritt im Web sollte man regelmäßig kontrollieren und hinterfragen. „Das Internet vergisst nichts. Deshalb sollte man sich immer fragen, ob man auch in vielen Jahren noch hinter dem stehen kann, was man an Daten, Meinungen, Fotos und Videos hinterlassen hat“, warnt Frank Roth. Sind die Daten einmal ins Netz gelangt, ist es in der Regel schwer, sie wieder dauerhaft entfernen zu lassen.

Rechtlich sicher unterwegs

Auch wenn hier alles möglich scheint – das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Persönlichkeits- und Urheberrechte anderer Personen müssen stets gewahrt werden. Der kostenfreie Download von Filmen, Songs und Spielen ist in der Regel illegal und somit rechtswidrig. Wer es trotzdem tut, riskiert eine Abmahnung durch Rechtsanwälte, die das Interesse der Rechteinhaber vertreten. Oftmals wird eine hohe Geldsumme eingefordert. Vor allem das Teilen auf Online-Tauschbörsen ist gefährlich, weil man meist die Inhalte selbst (ob unwissentlich oder nicht) für andere zugänglich macht. Dies steht jedoch nur dem Rechteinhaber selbst zu.
Malte-Michael Kaspar, Datenschutzbeauftragter der Ergo Direkt Versicherungen, ergänzt, dass auch vermeintlich harmlose Partyfotos mit Freunden nicht ohne deren vorherige Einwilligung in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden dürfen: „Die Verbreitung ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten und somit nur mit Zustimmung gestattet. Theoretisch könnten die Betroffenen Unterlassungsansprüche stellen.“

Übrigens ist es auch verboten, fremde Bilder aus dem Internet einfach vom eigenen Account aus zu posten. „Das Kopieren von Bildern aus dem Netz ist ein Verstoß gegen die Rechte desjenigen, der das Bild hergestellt hat“, erläutert Kaspar. Tipp: Möchte man das Bild gerne nutzen, sollte man den Rechteinhaber ausfindig machen und ihn um eine persönliche Erlaubnis bitten.
Wer ein eigenes Video erstellt hat und dieses nun mit Musik unterlegen möchte, kann leider nicht einfach auf öffentliche Plattformen wie YouTube zugreifen. Auch hier drohen sonst Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen der Urheber. Gleiches gilt übrigens auch für Stadtpläne – bevor man sie auf einer eigenen Seite zur Verfügung stellt (z.B. für eine Wegbeschreibung), sollte man vorab die Genehmigung des Anbieters einholen.

Beitrag in Zusammenarbeit mit ERGO Direkt Versicherungen.