studium

Semesterstart: Studium und Kosten

Versicherungen, Unterkunft, Finanzierung…das waren bestimmt nicht die ersten Gedanken, die euch in den Sinn kamen, als ihr euch für euren Studiengang beworben habt. Doch spätestens zum Semesterstart kommen Dinge auf euch zu, die dringend noch erledigt und bedacht werden müssen. Alles was ihr vor dem ersten Semester wissen solltet, erfahrt ihr hier.

In unserer Bildergalerie findet ihr tolle Tipps für Studienanfänger!

Welche Versicherungen brauche ich?

Die Krankenversicherung ist die wichtigste Versicherung für dich, weil sie Pflicht ist. Bei der Einschreibung musst du sie bereits vorzeigen. Bis zum 25. Lebensjahr kannst du dich üblicherweise beitragsfrei über die gesetzliche Familienversicherung deiner Eltern mitversichern.

Als Studentin bist du in der Regel im Ausland nicht mehr über deine Eltern versichert. Wenn du ein Auslandssemester planst, solltest du dich unbedingt über den Auslandsschutz bei deiner Krankenkasse informieren.

Gesetzlich ist die Haftpflichtversicherung nicht vorgeschrieben – aber trotzdem empfehlenswert. Sie übernimmt die Kosten für Sach- und Personenschäden, die zum Beispiel aufgrund eines Unfalls verursacht werden. Rechtlich würdest du sonst mit deinem gesamten Vermögen für die Schäden haften.

Wenn du das Glück hast, schon ein Auto zu besitzen, musst du es auch versichern. Die Kfz-Versicherung gliedert sind in die Haftpflichtversicherung, (Teil-)Kaskoversicherung und den Schutzbrief.

Wenn etwas Teures kaputt geht oder gestohlen wird, ist der finanzielle Schaden oft erheblich. Hier kommt die Hausratversicherung ins Spiel. Erkundige dich, ob die Hausratversicherung deiner Eltern dich als Kind in der ersten Ausbildung mit einschließt. Wenn das nicht der Fall ist, solltest du über eine persönliche Hausratversicherung nachdenken. Das lohnt sich vor allem, wenn du einen eigenen Hausstand mit kostbaren Dingen besitzt.

Einen ausführlichen Ratgeber über Versicherungen für Studenten findet ihr hier.

Welche Beiträge werden für mich fällig?

Studenten, die nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen, müssen ihre Rundfunkgeräte separat anmelden und die GEZ-Gebühren bezahlen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich bei der neuen Bleibe um einen Haupt-oder Nebenwohnsitz handelt und ob am Heimatort bereits GEZ bezahlt wird. Wenn ihr noch bei euren Eltern wohnt (die bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben müssen) und euer Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (aktuell 299 Euro im Monat) liegt, seid ihr nicht anmeldepflichtig. Wann ihr euch von der Gebührenpflicht befreien lassen könnt, erfahrt ihr unter: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung.

Studieren kostet Geld – der Semesterbeitrag ist obligatorisch und wird nur im absoluten Härtefall erlassen. Mit der Gebühr zahlst du deine Sozialbeiträge für AStA und Studentenwerk. An vielen Unis erhältst du dafür dein Semesterticket, mit dem du die öffentlichen Verkehrsmittel deines Studienortes oder gar der Region kostenfrei nutzen kannst. Die Höhe des Semesterbeitrages kann sehr unterschiedlich sein, meist zahlst du zwischen 100 und 200 Euro.

Die meisten Bundesländer haben die hohen Studiengebühren für das Erststudium mittlerweile wieder abgeschafft.  In Bayern und  Niedersachsen werden pro Semester aber noch Studiengebühren zwischen 500 und 800 Euro erhoben, die zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden sollen.

Wie finde ich die richtige Unterkunft für mich?

Noch kurzfristig einen Studienplatz ergattert?Kurz vor Semesterbeginn läuft das Studentenwerk auf Hochtouren, um den neuen Studis einen Wohnplatz zu vermitteln. Allerdings hat nicht jeder das Glück, einen Platz im preisgünstigen Wohnheim zu bekommen. Aber auch auf dem freien Markt gibt es reichlich Möglichkeiten.

www.hallo frau.de Finanzen Semesterstart WohnenSelten stehen Wohnheime für Luxus und Style. Unschlagbar sind sie jedoch meist durch ihre Nähe zum Campus und dem gerechten Preis-/Leistungsverhältnis. Im Mietpreis sind meist schon alle Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung und Müllabfuhr inklusive. Selbst einen Internetanschluss gibt es fast überall gratis dazu. Außerdem hat man kaum Probleme, den Anschluss an Kommilitonen zu finden. Für Ruheliebende mag der lebendige Wohnheim-Alltag etwas zu chaotisch sein – gerade am Abend und am Wochenende. Mit einer eigenen Wohnung oder einer WG mit Gleichgesinnten ist man dann vielleicht besser beraten. Infos zur Anmeldung für einen Wohnheimplatz erhaltet ihr im Studentenwerk eurer Uni – einfach vorbeischauen oder auf der Webseite nachsehen.

Gibt es etwas besseres, als mit seinen Freunden zusammen zu wohnen? Eine günstige Alternative zum Wohnheim bietet das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft. Hier sollte sich die Miete aus der jeweiligen Zimmerfläche des Bewohners berechnen. Gemeinschaftlich genutzte Räume wie Wohnzimmer, Bad und Küche werden natürlich zu gleichen Teilen bezahlt.  Wenn man Glück hat, findet man eine Unterkunft in Campus-Nähe. Falls man in einer fremden Stadt studiert, kann man sich über Internet-Portale bei bestehenden WGs bewerben. Wenn ihr gut zueinander passt, steht dem fröhlichen Miteinander nichts mehr entgegen. Vorher sollten aber Regeln aufgestellt werden: Wie wird der Haushalt aufgeteilt? Gibt es eine gemeinsame WG-Kasse? Wie oft finden Partys statt? Wenn man sich vier Wände teilt, ist gegenseitiger Respekt gefragt. Besuche und Feiern sollten bei allen Bewohnern angekündigt und im Zweifelsfall abgestimmt werden. Auch eure Nachbarn werden es euch danken. Schließlich können die euch dafür mal mit Mehl oder Toilettenpapier aushelfen…

Viele junge Menschen ziehen als Studenten in ihre erste eigene Wohnung. Leider wohnt man alleine zur Miete meist etwas teurer als im Wohnheim oder in der WG. Die Miete setzt sich zusammen aus der reinen „Kaltmiete“ (Kosten für die Raumnutzung, die nach Größe, Lage und Ausstattung variiert) und den Nebenkosten für Heizung („Warmmiete“), Strom/Gas, Wasser, Abwasser und Müllgebühr. Bei der Suche musst du darauf achten, ob Zusatzkosten durch die Maklerprovision (max. zwei Monatskaltmieten) und Kautionsgebühren (max. drei Monatskaltmieten) auf dich zukommen. Falls du noch keine Wohnung gefunden hast: Viele Vermieter von günstigen Wohnungen wenden sich mit ihren Angeboten an das Studentenwerk. Gute Anlaufstellen sind also schwarze Bretter der Unis, Kleinanzeigen in Regionalzeitungen und natürlich das Internet mit seinen zahlreichen Suchportalen.

Wie kann ich mein Studium finanzieren?

www.hallo frau.de Finanzen Berufsweld Studium SemesterbeitragEltern sind natürlich die liebsten Geldgeber während des Studiums. Neben Familie und Aushilfsjob bieten auch Staat und Organisationen eine Finanzierungshilfe. Anspruch auf Arbeitslosengeld, Hartz IV oder Wohngeld besteht für Studenten meist nicht. 

Wann ein Anspruch auf BAföG besteht, lässt sich pauschal nicht sagen.  Ein entscheidender Anhaltspunkt ist das Einkommen der Eltern. Wie viel Unterstützung vom Staat für euch raus springt, hängt von vielen Faktoren ab. Die Höchstgrenze beträgt 670 Euro. Ein Antrag kann in jedem Fall gestellt werden. Wichtig: Das sollte möglichst frühzeitig geschehen, spätestens mit dem Monat des Studiumbeginns, da BAföG nicht rückwirkend gezahlt wird. Alle Infos zu Antragsstellung, Freibeträgen und Rückzahlung des Darlehens erhaltet ihr unter: http://www.bafoeg.bmbf.de.

Viele junge Menschen und deren Familien können die hohen Studiengebühren einiger Bundesländer nicht aus eigener Tasche zahlen. Um trotzdem allen Hochschulberechtigten ein Erststudium zu ermöglichen, gibt es Modelle wie den Studienkredit und Darlehen. Der Studienkredit der Kfw-Förderbank steht allen deutschen Studierenden unter 31 Jahren an allen staatlich anerkannten Hochschulen im Erststudium zur Verfügung. Pro Semester steht dir dann eine Geldauszahlung zu, die du frühestens 23 Monate nach dem Studium zum festgelegten Tilgungssatz zuzüglich der festgelegten Zinsen zurückzahlen musst.

www.hallo frau.de Finanzen Berufsweld Studium NebenjobWen du einen so genannten Minijob hast und maximal 400 Euro im Monat verdienst, musst du keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Dein Arbeitgeber zahlt dann pauschal 13 Prozent in die Krankenversicherung , 15 Prozent in die Rentenversicherung und  zwei Prozent in den Fiskus ein. Wenn du gesetzlich versichert bist, gilt für dich weiterhin der zu zahlende Kassenbeitrag an deine Krankenkasse. Du kannst auch mehreren Minijobs nachgehen, solange du in der Summe nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienst. Achtung: Auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen mit. Wenn du den Freibetrag außerhalb der Semesterferien überschreitest, musst du in die Rentenkasse einzahlen. Der Betragsanteil errechnet sich nach der Verdiensthöhe. Außerdem solltest du nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, da du sonst den günstigen Studententarif bei deiner Krankenkasse riskierst. Vergiss nicht, dass auch dein BAföG verringert werden kann, wenn du den Freibetrag von 4.200 Euro Lohn im Jahr überschreitest.