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Kindertagesstätte oder -krippe

Ihr Kind hat vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch  auf die Unterbringung in einer Kindertagesstätte (§ 24 KJHG). Ein verstärkter Ausbau von Krippenplätzen (sogenannte U3 – Plätze) wird in ganz Deutschland angestrebt. So soll ab 2020 für jedes Kind ab 1 Jahr ein Anspruch auf einen ganztägigen Krippenplatz bestehen.

Wichtig ist sowohl für Sie als auch Ihr Kind eine Unterbringung in einer wohnungsnahen Kindertagesstätte. So können Sie sich ein unterstützendes soziales Netz aufbauen und ihr Kind hat seine Freunde in der Nähe. Natürlich sollte das Konzept und die Trägerform der Einrichtung Ihren Vorstellungen entsprechen.

Informieren Sie sich ausreichend über die Betreuungseinrichtungen in Ihrer Nähe im Internet, Bekannten- und Freundeskreis sowie dem Jugendamt und machen Sie sich ein Bild vor Ort. Da in einigen Städten und Gemeinden durch Schließungen von Einrichtungen die Plätze teilweise rar werden, sollten Sie sich  frühzeitig (teilweise 1-3 Jahre im Voraus) darum kümmern – denn je jünger das Kind betreut werden soll, umso länger die Wartezeiten!

Private Kindertagesstätten

Private Tageseinrichtungen wie die Kaarster Mäusebande zeichnen sich durch hohe zeitliche Flexibilität aus. Oftmals besteht zudem das Angebot einer Arbeitgeberbeteiligung (bis zu 50%). Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber an, ob dieser Sie dahingehend unterstützt und Ihnen so eine frühzeitige Arbeitsrückkehr ermöglicht.

24 Stunden-KiTas

In Deutschland gibt es bisher 4 Betreuungseinrichtungen die an 7 Tagen die Woche 24 Stunden geöffnet haben.