moebeltrends 2012

Reparaturen, Instandhaltung und Haftung

Kleinreperaturen und Instandhaltung

Die finanzielle Handhabung mit Kleinreparaturen, die bei normalem Wohngebrauch durch Abnutzung auftreten, so genannte Bagatellreparaturen und kleine Instandhaltungen, sollte ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt sein.

Dies betrifft die Höchstgrenze für den Einzellfall einer Kleinreparatur, wobei 50 bis 100€ tragbar sind. Ebensfalls sollte die Gesamtsumme innerhalb eines festgelegten Zeitraumes geregelt sein. Ein bestimmter Prozentsatz zur Jahresmiete ist dabei möglich.

Die Vereinbarung zur Kostenübernahme von Kleinreparaturen betreffen allerdings nur Wohnungsteile, auf die Du als Mieter auch direkten und häufigen Zugriff haben, z.B. Herd, Teppich, Jalousien.

Als kleine Instandhaltung ist das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für z.B. Wasser, Heizung oder Elektrizität sowie Verschlussvorrichtungen zu sehen. Der Vermieter kann dich für diese Reparaturkosten verpflichten, nicht aber für die Organisation und Durchführung der kleinen Instandhaltung.

Der Vermieter trägt eine Instandhaltungspflicht. Nach § 535 BGB hat er die Wohnung während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu halten, während der Mieter nach § 554 BGB die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen zu erdulden hat. Die Kosten für vorbeugende Maßnahmen (Instandhaltung) sowie die Beendigung vertragswidriger Zustände (Instandsetzung) sind hierbei mit der Miete entgolten.

Haftung selbstverschuldeter Schäden

Selbstverschuldeten Schäden, die dir am Eigentum des Vermieters entstanden sind, sollten in „mittlerer Art und Güte“ beseitigt werden.

In vielen Fällen tritt eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung in Kraft. Verursache beim Heimwerken allerdings Schäden an den Hausinstallationen für Elektrik, Wasser oder Gas, übernimmt keine Versicherung, auch nicht die private Haftpflichtversicherung, die entstandenen Kosten.

Der Vermieter kann dich aber nicht vertraglich verpflichten, eine Hausrat – und/oder Haftpflichtversicherung abzuschließen.