heizung kaputt

Heizung kaputt: Welche Rechte haben Mieter?

Beim ersten Kälteeinbruch im Oktober drehen viele Bewohner schon ihre Heizkörper auf. Was aber, wenn der Vermieter die Zentralheizung noch nicht angestellt hat oder die Gastherme versagt?

Wenn die Heizung nicht funktioniert, müssen Mieter nicht frieren und ihre Gesundheit gefährden. Vermieter sind verpflichtet, den Mangel so schnell wie möglich zu beheben. Ansonsten kann die Miete gemindert werden.

Heizperiode im Mietvertrag festgelegt
Ab wann und wie lange geheizt wird, ist im Mietvertrag festgelegt. Normalerweise läuft die Heizperiode vom 01. Oktober bis zum 30. April. In dieser Zeit ist der Vermieter zum Heizen verpflichtet. Tagsüber muss die Wohnung mindestens 20 bis 22 Grad warm sein -vor allem zwischen 6 und 23 Uhr, entschieden der Bundesgerichtshof (WuM 1991, 381f) und das Oberlandesgericht Frankfurt (1992, 56 f). In den Nachtstunden darf die Temperatur aber sinken. Nur nicht unter 18 Grad, so das Landgericht Berlin (NZM 99, 1039).

Aufgepasst bei Fernwärme
Haben Mieter selbst einen Vertrag mit dem Fernheizwerk geschlossen, müssen sie sich bei ausfallender Leistung direkt an den Energieversorger wenden. Der Vermieter ist in diesem Fall nur für die einwandfreie Funktion der Heizkörper verantwortlich.

Miete kürzen bis zur Reparatur
Wenn Heizkörper oder Öfen nicht warm werden, muss der Vermieter informiert werden, damit er den Mangel schnell beheben kann. Unternimmt der Vermieter nichts, kann ihm eine letzte Frist gesetzt werden. Danach hat der Mieter das Recht, den Installateur selbst zu beauftragen. Falls die Kosten vom Vermieter nicht direkt übernommen werden, können sie mit den nächsten Mietzahlungen verrechnet werden.

Die Mietminderung setzt an dem Tag ein, an dem der Vermieter den Mangel kennt, und endet, sobald die Heizkörper wieder voll funktionsfähig sind. Die Höhe der Kürzung hängt von der Anzahl der betroffenen Räume sowie den Innen- und Außentemperaturen ab. Ein totaler Heizungsausfall bei eisigen Minusgraden kann bis zu 100 Prozent weniger Miete berechtigen. Muss ein Elektroheizlüfter gekauft werden, um zuzuheizen, können Mieter Schadensersatz einfordern. Sollte die Kälte in der Wohnung die Gesundheit gefährden, ist eine fristlose Kündigung möglich.

Mietminderung bei zu heißen Heizkörpern
Auch wenn sich die Heizkörper nicht mehr regulieren oder abstellen lassen und es andauernd zu heiß ist, liegt ein Mangel vor, den Mieter nicht hinnehmen müssen. Das Gleiche gilt, wenn die Leistung des Heizkessels zu hoch eingestellt ist und unnütz Brennstoff verbraucht, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (WuM 84, 54).