besonderheiten

… oder gebraucht kaufen.

„So prüfe, was sich ewig bindet“

Hast du eine gebrauchte Wohnung gefunden, die dir von der Lage, Größe und Raumaufteilung sowie preislich zusagt, so beachte auch nachfolgende Aspekte, denn beim Kauf einer Wohnung erwirbst du gleichzeitig einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück.

Dieser Eigentumsanteil umfasst neben dem Sondereigentum der Wohnung auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, welches allen Wohnungseigentümern des Grundstückes mitgehört.

Folgende Aspekte solltest du genau prüfen:

  • Zustand des Hauses (Dach, Fassade, Eingang, Treppenhaus, Garten)
  • Verwalter (Anschrift, Eigentümerversammlung- Protokoll)
  • Nebenkosten (Abrechung, Rücklagenfond, Feuerversicherung)


Unser Tipp 

Sachverständiger: Führe die Besichtigung und Prüfung der Bausubstanz mit einem Sachverständigen durch, da du häufig im Kaufvertrag einen Gewährleistungsverzicht unterschreiben musst. Solltest du Mängel feststellen, so halte diese im Übergabeprotokoll fest.

Lerne den Verwalter deiner Wohnung kennen, denn schließlich ist er es, der die Nebenkostenabrechnungen ausstellt, die Eigentümerversammlungen leitet sowie die Organisation und Überwachung eventueller Reparaturarbeiten übernimmt. Lass dir von ihm die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen zeigen, um einen Überblick zu erhalten, ob etwaige Reparaturen in nächster Zeit anstehen.

Bitte um Einsicht in die Nebenkostenabrechnung.  Achte unter anderem auf die Abrechnungsanteile für beispielsweise Wasser oder Gemeinschaftsstrom. Schaue nach der Höhe der monatlichen Rücklagenzahlung. Diese von allen Eigentümern gezahlten Gelder werden in einem Fonds angelegt und für Reparaturen, Instandhaltungen oder Modernisierungen des Hauses genutzt. Frage nach dem aktuellen Stand des Rücklagenfonds, da bei zu niedrigem Stand oder geplanten hohen Kosten der bestehende Fond möglicherweise nicht ausreicht und eine zusätzliche Sonderumlage notwendig wird. Wichtig: Als Käufer übernimmst du die bereits gezahlten Rücklagen deines Vorgängers.

Frage nach der Feuerversicherung, die als Teil der Wohngebäudeversicherung beim Kauf der Wohnung direkt auf dich übergeht. Bei einer Darlehensvergabe seitens der Bank ist das Vorhandensein dieser Versicherung grundsätzlich verlangt. Innerhalb von vier Wochen hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst dann deinen eigenen Versicherungsanbieter wählen.