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Notarkosten

Die Notarkosten beziehen sich laut Kostenordnung nicht auf den geleisteten Aufwand, sondern auf den zu beurkundenden Wert, sprich circa 1,5 % des Kaufpreises der Wohnung.

Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für alle Rechtsvorgänge verantwortlich, die in Zusammenhang mit Ihrem Immobilienkauf stehen. Er übernimmt die juristische Beratung und Betreuung. Du hast eine freie Notarwahl, unabhängig des zugehörigen Amtsbezirkes des Notars. Käufer und Verkäufer müssen sich gemeinsam auf einen Notar einigen, der beiden gegenüber zur Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet ist.

Der Notar hat neben der schriftlichen Vertragsvorbereitung alle behördlichen Genehmigungen einzuholen, die für den Wohnungskauf wichtig sind. Er steht in Kontakt mit dem Finanzamt bezüglich der Grunderwerbssteuer sowie mit dem Grundbuchamt hinsichtlich der Eintragungen zur Grundschuld des Verkäufers. Eine Grundschuld ist, ähnlich einer Hypothek, ein Sicherungsinstrument der Bank bei der Darlehensvergabe.

Der Notar sollte dir 2-4 Tage vor Vertragsabschluss einen Vertragsentwurf zur Prüfung vorlegen. Lies diesen genau durch und markiere eventuelle Unklarheiten oder Änderungswünsche und kontaktiere nochmals den Notar. Achte neben den formalen Angaben wie Kaufpreishöhe und Zahlungsdatum besonders auf Eintragungen in den Abteilungen 2 und 3 des Grundbuchamtes im Hinblick auf Versteigerungsvermerke oder Grundschuld des Verkäufers.

Die notarielle Beurkundung der Vertragsunterzeichnung muss im Beisein beider Vertragsparteien (auch Bevollmächtigte sind möglich) vom Notar erfolgen. Ist die Kaufvermittlung über einen Makler erfolgt, so ist dieser häufig auch anwesend. Die Beurkundung schließt den Kaufvertrag ab und ermöglicht nun die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Die Ansprüche, die notariell beurkundet wurden, sind bei entsprechender Vertragsgestaltung „sofort vollstreckbar“.


Unser Tipp 

Sparen: Käufer und Verkäufer können entstehende Kosten bei der Löschung und Eintragung der Grundschuld für die Wohnung einsparen, wenn du eine Übernahme der Grundpfandrechte vereinbarst. Dies ist nur bei der Nutzung des gleichen Kreditinstitutes möglich. Häufig ist beim Wohnungskauf dazu die Zustimmung des Verwalters notwendig.

Achtung: Sind die eingetragenen Belastungen im Grundbuch höher als der zu zahlende Kaufpreis, ist es möglich, dass die Bank keine Löschungsbewilligung für die Grundschuld erteilt.

Sicherung: Nach Abbezahlung des Darlehens ist nicht zwangsläufig die Löschung der Grundschuld erforderlich. Vielmehr kann sie als Sicherung einer zukünftigen Finanzierung fungieren.

Achtung: Ist im Kaufvertrag die Maklertätigkeit mit Provisionszahlung erwähnt, so zählt dieser Kostenpunkt zum grundsteuerpflichtigen Gebäudewert und erhöht sowohl die Grunderwerbssteuer als auch die Notarkosten, die prozentual an den Kaufpreis gebunden sind. Da der Notar die Interessen beider Vertragsparteien vertreten soll, bitte ihn, diesen Passus aus dem Vertrag zu streichen.