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Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer ist die Umsatzsteuer beim Grundstückshandel und beträgt 3,5% des Kaufpreises.

Die Zahlung der Grunderwerbssteuer ist Teil der Voraussetzungen für die Eigentümerüberschreibung von Grundstücken. Erst nach deren Zahlung erfolgt die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Finanzamtes. Anschließend kann im Grundbuch die Eigentumsumschreibung vorgenommen werden.

Unser Tipp 

Sparen: Liste im Kaufvertrag alle Gegenstände, die du mitkaufst, wie Einbauküche, Teppiche oder Möbel mit ihrer Preisangabe auf. Da diese dann nicht zum Haus- und Grundstücksanteil zählen, auf das prozentual Grunderwerbssteuer gezahlt werden muss, sparst du Kosten.