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So vermeidet man Streit zwischen Nachbarn

Mit Nachbarn kann man schön über den Zaun hinweg plaudern – man kann sich aber auch unglaublich mit ihnen streiten. Schließlich hat man sich diese Menschen nicht ausgesucht, muss aber trotzdem irgendwie mit ihnen klar kommen. Falls du Pech mit deinen Nachbarn hast, oder gar ernstlich in Streit geraten bist, erklären wir hier einige rechtliche Fragen.

Die Balkongestaltung

Bei einer Mietwohnung darf der Balkon grundsätzlich frei nach den Vorstellungen des Mieters gestaltet werden. Ein paar Regeln müssen aber doch beachtet werden. Blumenkästen müssen beispielweise immer an der Innenseite der Balkonbrüstung angebracht werden. Auf jeden Fall so, dass sie beim Herunterfallen keinen Schaden anrichten. Beim Gießen darf auch kein Wasser an der Hauswand herunterfließen oder auf den Balkon darunter tropfen. Der Balkon darf nicht überladen werden. Große Bäume in schweren Töpfen eignen sich nicht für Balkone, die meistens nur für ein bestimmtes Gewicht ausgelegt sind. Außerdem stören sie vielleicht die Aussicht des Nachbarn. Gleiches gilt für Sichtschutzwände, sie dürfen nur die Höhe des Balkongeländers haben.

Grenzbereich zwischen den Grundstücken

Viel Streit zwischen Nachbarn gibt es wegen des Grenzbereichs zwischen zwei Grundstücken. Hier gibt es detaillierte Regelungen zur Bepflanzung des Grenzbereichs mit Bäumen, Hecken und Sträuchern. Allerdings sind die Regeln je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Prinzipiell hängt jedoch der zulässige Abstand zur Grenze von der Art der Pflanze ab.

Bäume an der Grundstücksgrenze

Bäume, die im Laufe der Jahre auf das Nachbargrundstück hinüberwachsen, müssen gefällt werden. Unter welchen Voraussetzungen der Baum gefällt werden muss ist in § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Äste, die über den Zaun wachsen darf der Nachbar absägen. Eindringende Wurzeln dürfen ebenfalls entfernt werden. Wer das verhindern möchte, kann eine Wurzelsperrfolie auf seinem Grundstück einziehen.
Allerdings darf der Nachbar nur dann Hand anlegen, wenn durch den Baum die Benutzung seines Grundstücks stark beeinträchtigt wird. Was genau darunter zu verstehen ist, gibt dann wiederum Anlass zum Streit. Verstopfte Dachrinnen durch Laubfall sind ein weiteres Problem. Der Baumbesitzer ist dafür verantwortlich und muss die Kosten der Beseitigung tragen.

Schwarzbauten

In den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer ist genau festgelegt, welche Gebäude an welchen Orten in welcher Höhe gebaut werden dürfen. Gartenhäuschen, Schuppen und Garagen dürfen nicht nach Belieben gebaut werden sondern bedürfen ab einer bestimmten Größe der Genehmigung.

Auch für die Gestaltung der Grundstücksgrenze gibt es genaue Regelungen. Bevor du Zäune oder Pflanzen planst, solltest du dich erst informieren, was erlaubt ist und was nicht. Sonst kann es passieren, dass du Gebäude oder Zäune wieder entfernen musst, wenn sie dem Nachbarn nicht gefallen. Selbst bei gegenseitigem Einverständnis ist es besser sich an die Vorgaben zu halten – schließlich könnte das Nachbarhaus verkauft werden und der neue Nachbar könnte weniger tolerant sein und den Abriss eines Schwarzbaus einfordern.