besonderheiten

Besonderheiten

Balkon

Ob als Erker, Loggia oder Wintergarten – ein Balkon gibt die Möglichkeit, draußen in der frischen Luft zu sitzen. Häufig mit Blumen oder Gewürzpflanzen in Kübeln gestaltet, verbreitet er das entspannende „Garten – Gefühl“ – nur ohne lästiges Rasenmähen. Da der Balkon zu Ihrer Wohnung gehört und in der Regel auch mit 25% zur Berechnung der gesamten Wohnfläche hinzugezogen wird, dürfen Sie darauf diversen Freizeitaktivitäten wie Grillen, Rauchen, Feiern und Wäsche trocknen nachgehen – solange kein Dritter beeinträchtigt wird.

Garten

Hast Du zugehörig zu Wohnung oder Haus einen Garten erworben, kannst Du diesen als Nutzgarten mit dem Anbau von Kräutern, Obst und Gemüse nutzen oder als Kleingarten zur Erholung verwenden. Der Vermieter darf dir hierbei keinerlei Vorschriften machen und als Eigentümer hast Du sowieso freie Hand. Anders sieht es beim Fällen vorhandener Laub- und Nadelbäume aus. Hierfür bedarf es der Genehmigung vom zuständigen Ordnungsamt.
Bedenke: Ein Garten beansprucht viel Zeit. Rasenmähen, Bäume verschneiden, im Frühjahr säen, im Sommer pflegen und im Herbst ernten. Doch für viele ist der Garten ein Schritt näher zur Natur und Besinnung auf den Kreislauf des Lebens. Die Arbeit im eigenen Garten wird häufig zum Hobby und bietet zugleich sportliche Betätigung und Entspannung.

Dachterrasse

Die Dachterrasse ist der Balkon über den Köpfen aller. Vor neugierigen Blicken geschützt, kann sie zum Sonnenbaden, Grillen und Feiern genutzt werden. Als Garten angelegt auf einem Flachdach sollte besonders die ausreichende Tragfähigkeit gesichert sein. Häufig wird die Dachterrasse nur mit Plattenbelägen gestaltet und Pflanzen werden in Kübeln oder Wannen aufgestellt. Immerhin sparen Sie sich das lästige Rasenmähen.

Kamin

Der Kamin wird überwiegend als zusätzliche Zimmerheizung oder zur dezenten Beleuchtung genutzt. Er verbreitet beim Anblick Wohnlichkeit und Behaglichkeit. Wer möchte nicht bei einem Glas Rotwein und dem angenehmen Knistern der Holzscheite vor dem Kamin sitzen, vielleicht mit einem guten Buch oder dem Liebsten im Arm. Der Kaminsims dient häufig als Wohnschmuck.
Während der „offene“ Kamin eher unvorteilhaft als Heizung ist, da er nur Wärmestrahlung abgibt, können geschlossene Kamine durch die Erwärmung von mitgeführtem Wasser als Heißwasserversorgung und Heizung eingesetzt werden.
Ob Du Kohle oder Holzpellets zum Verbrennen einsetzt, musst Du individuell entscheiden. Natürlich müssen Anschaffung und der Umweltgedanke einbezogen werden. Vorhanden sein sollte auf jeden Fall ein Kaminbesteck aus unbrennbaren Materialien, mit dem direkt im Ofen gearbeitet werden kann. Dazu gehören Schurhaken, Spaltzange, Schaufel und Besen sowie eine Kaminzange.
Da bei der Verbrennung im Kamin auch das giftige Kohlenmonoxid entsteht, sollte stets für einen sicheren Abzug der Abgase gesorgt werden. Lasse daher regelmäßig deinen Schornstein überprüfen und reinigen. Seit März 2008 haben alle Kamin- und Hauseigentümer die freie Wahl des „Schornsteinfegers Ihres Vertrauens“. Er sollte mindestens zweimal im Jahr bei Dir erscheinen: einmal zum Fegen und einmal zur ASU (Abgasuntersuchung). Die Gebührenhöhe ist festgelegt in der Kehr- und Überprüfungsgebührenverordnung (KÜGO).

Garage

Eine Garage kann nicht nur für das Abstellen von Fahrzeugen – PKW, Motorräder, Fahrräder – sondern auch zur Lagerung von Werkzeugen benutzt werden. Durch eine abschließbare Garagentür soll das dahinter Verwahrte vor Diebstählen gesichert sein – dies ist auch die grundlegende Abgrenzung zum Carport, der lediglich als überdachter Abstellplatz des Fahrzeuges dient. Garagen gehören nicht zur Wohnfläche und dürfen daher nicht in deren Berechnung einfließen.
Häufig werden Sie daher gesondert bzw. als zusätzlicher Raum mitvermietet. Hast Du bei der Anmietung gleichzeitig eine Garage erworben und benötigen diese nicht, informiere dich bei deinem Vermieter, ob Du deine Garage weitervermieten darfst.

Dachgeschoss

Als Dachgeschoss wird der zu Wohnraumzwecken ausgebaute Spitz- oder Dachboden eines Hauses bezeichnet. Achte hierbei besonders auf die Berechnung der Wohnfläche, da beim Dachgeschoss aufgrund der unterschiedlich hohen Dachschrägen die Nutzbarkeit der Bodenfläche geschmälert wird.
Alle Flächen, die eine Höhe von weniger als 1 m aufweisen, dürfen nicht in die Berechnung der Grundfläche einbezogen werden. Flächen mit einer Höhe zwischen 1 m und 2 m werden mit 50 % angerechnet und Flächen mit einer Höhe über 2 m erfahren eine volle Berechnung. Lass zur Sicherheit eine Vermessung vom Mieterverein durchführen, damit Du sicher bist, den richtigen Preis für die wahre Nutzungsfläche zu bezahlen.
Hast Du eine Wohnung über zwei zusammenhängenden Etagen, sprich eine Maisonette-Wohnung, so bedenke bei der Zuteilung der Zimmer, dass die Räume im Dachgeschoss, besonders im Sommer durch die direkte Sonnenstrahlung aufs Dach, unangenehm warm werden können. Es ist daher nicht ratsam, Schlaf- oder Kinderzimmer in die Dach-Etage zu legen.

Souterrain

Die komplette Wohnung oder bei einer Maisonette-Wohnung die untere Etage halb unter der Erdoberfläche zu haben, ist nicht jedermanns Sache. Trotz eingebauter Fenster wirkt es dunkler und für viele beengter. Doch Liebhaber des Souterrains schätzen die angenehme Kühle im Sommer und die Geräuschabgrenzung zu den oberen Wohnungen.
Hast Du eine Maissonette-Wohnung mit Souterrain so achte darauf, dass die Wohnbereiche, die täglich und von allen Familienmitgliedern tagsüber genutzt werden, die sich nicht in der unteren Etage befinden. Du solltest daher Wohn-, Ess- oder Kinderzimmer unbedingt im oberen Bereich verteilen. Das Souterrain eignet sich dagegen hervorragend für das elterliche Schlafzimmer, gelegentliches Arbeitszimmer oder Musik- und Heimkinoraum.