Was beim Handwerker-Notdienst zu beachten ist

Was beim Handwerker-Notdienst zu beachten ist

Zwischen den Jahren scheint die Zeit gefühlt still zu stehen – fast alle haben frei, verbringen Zeit mit der Familie und bleiben meist zuhause. Doch wenn beispielsweise die Heizung ausfällt oder ein Rohr kaputt geht, ist die Not besonders groß – denn gerade zwischen den Feiertagen ist es besonders schwer, einen Notdienst zu finden.

Was gilt eigentlich als Notfall?

Ein Notdienst ist meist sehr teuer, daher kommt es bei solchen Summen häufig zu Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Vermieter. Grundsätzlich muss der Vermieter aber bei Mängeln immer benachrichtigt werden – ist er nicht erreichbar, musst du als Mieter entscheiden, ob du einen Notdienst rufst.
Ein Notfall besteht generell immer dann, wenn schnelles Handeln gefordert ist, ohne dass sich der Schaden schnell ausbreiten würde – zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch oder einer verstopften Toilette, aus der der Inhalt austritt.
Um keinen Notfall handelt es sich dagegen bei defekter Heizung oder kaltbleibendem Wasser. Hier musst du zunächst deinen Vermieter kontaktieren, damit er sich gegebenenfalls um das Problem kümmern kann.

Rechnungen besser doppelt prüfen

Handwerker, die außerhalb ihrer normalen Arbeitszeiten im Einsatz sind, kosten entsprechend mehr. Das können 50 bis 100 Prozent Zuschlag sein. Um aber unnötige Kosten zu sparen, solltest du die Rechnung ganz genau prüfen: Der Zuschlag darf beispielsweise nur auf die Lohnkosten, nicht aber auf den gesamten Rechnungsbetrag aufgeschlagen werden. Außerdem solltest du den Handwerker nach geleisteter Arbeit nicht bar bezahlen, sondern auf eine Rechnung bestehen – diese Rechnungsstellung darf nicht extra berechnet werden.
Auch eine vom Handwerker vorgelegte Preisliste sollte nicht sofort unterschrieben werden, da die dargestellten Preise dort sonst als bindend angesehen werden. Auch bei der Rechnung solltest du genau hinschauen: Wurde beispielsweise bei einem verstopften Rohr neben den Arbeitsstunden auch die Meterzahl des gereinigten Rohrs berechnet? Das ist dann nicht zulässig, da der Handwerker nur einen Faktor in Rechnung stellen darf. Auch bei benutzten Werkzeugen solltest du genau prüfen, ob der Handwerker diese auch alle benutzt hat.

Die Kostenfrage: Wer muss zahlen?

Die Kosten des Einsatzes werden zunächst dem Auftraggeber des Handwerkers in Rechnung gestellt, also dir als Mieter. Du musst sie auch erst einmal bezahlen, kannst sie dir aber anschließend wieder vom Vermieter zurückholen. Das kann entweder mit einer Rückzahlung oder einer Verrechnung mit der Miete passieren.