unverheiratete paare

Unverheiratete Paare haben das Nachsehen vor dem Gesetz

Paare ohne Trauschein werden rechtlich nicht gleich behandelt wie Verheiratete. Weil es für sie an gesetzlichen Regelungen mangelt, sollten sie eigene Abmachungen und Vorsorgemaßnahmen treffen – besonders dann, wenn das Paar gemeinsame Kinder hat. Von Experten wird euch erklärt, welche Regelungen ihr als unverheiratetes Paar treffen solltet.

Glücklich ohne Eheschließung

In Deutschland gibt es immer mehr „wilde Ehen“. Eine Hochzeit ist für viele längst nicht mehr nötig zur Besiegelung des Familienglücks. Das Problem dabei: Der Gesetzgeber hat für diese Form des Zusammenlebens noch immer wenig übrig. Ein Anspruch auf Unterhaltsbestimmungen oder eine gesicherte Altersversorgung bestehet meist nur bei Verheirateten. Irene von Behr, Fachanwältin für Familienrecht, erläutert: „Was man als Paar ohne Trauschein alles regeln sollte, ist individuell sehr verschieden und hängt von der wirtschaftlichen Situation und den gegenseitigen wirtschaftlichen Verflechtungen genauso ab wie von den gemeinsamen Planungen – etwa ob ein gemeinsames Haus oder Kinder vorgesehen sind.“

Hürden beim gemeinsamen Hauskauf

Für unverheiratet zusammenlebende Paare gibt es keine Möglichkeit einer Gütertrennung oder Gütergemeinschaft. „Bei Bedarf können die Partner aber schriftlich festlegen, dass ihnen einzelne Gegenstände, etwa das Auto, als Miteigentümer gemeinsam gehören“, so Behr. Besonders kompliziert werde es für Unverheiratete, die eine gemeinsame Immobilie kaufen wollen. „Falls beide Partner für die Finanzierung des Hauses unterschiedliche Beiträge leisten, sollte man sich wegen eines Vertrags, der Regelungen für den Fall des Scheiterns der Beziehung vorsieht, anwaltlich beraten lassen“, rät die Fachanwältin aus Hamburg.

Vorsorge für den Fall der Fälle

Für den Fall, dass der Partner stirbt, sollten Vorsorgeregelungen getroffen werden, betont Peter Krückl von den Ergo Direkt Versicherungen: „Dies ist besonders dann wichtig, wenn ein unverheiratetes Paar mit Kindern nach traditionellem Muster lebt: Der Mann verdient, die Frau arbeitet maximal Teilzeit und versorgt ansonsten zu Hause die Kinder.“ Pflichtschutz für unverheiratete Paare mit Kindern ist deshalb eine Risikolebensversicherung. Meist ist dies sogar der einzige Weg, preiswert für den Hinterbliebenenschutz zu sorgen. „Beim Abschluss sollte man auf eine ausreichende Versicherungssumme achten. Als Faustregel geht man von einem Versorgungsbedarf des Drei- bis Fünffachen des Jahresbruttoverdienstes aus“, empfiehlt Krückl.

Beitrag in Zusammenarbeit mit ERGO Direkt Versicherungen.