Die Deutschen gelten als eine äußerst sicherheitsbewusste Bevölkerung. Nach Aussage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt jeder Deutsche Jahr für Jahr im Schnitt 2.100 EUR für private Versicherungen aus. Im Umlauf sind rund 450 Mio. Policen. Doch 90% der Haushalte sind falsch versichert und geben unter anderem viel Geld für überflüssige Versicherungen aus.
1. KfZ-Insassenunfallversicherung
Seit vielen Jahren wird im Zusammenhang mit einer KfZ-Versicherung auch eine Insassenunfallversicherung angeboten. Weil Versicherer im Rahmen der Kundenberatung hervorragend Angst schüren können, besaßen bis 2008 rund 4,4 Millionen Deutsche eine derartige Versicherung. So schafft es diese Unfallversicherung in die Galerie der beliebtesten Versicherungen. Wie die Bezeichnung verrät, steht die Absicherung der Insassen im Mittelpunkt. Wird ein Mitfahrer im Rahmen eines Verkehrsunfalls verletzt, kann dieser im Invaliditätsfall mit Leistungen aus der Unfallversicherung rechnen. Verstirbt der Insasse, so erhalten die Hinterbliebenen eine Todesfallleistung. Hört sich sinnvoll an, ist es aber nicht.
Weil die Insassenunfallversicherung fast ausschließlich Risiken abdeckt, die bereits anderweitig versichert sind, raten die Verbraucherzentralen dringend von diesem Versicherungsangebot ab.
Wird jemand etwa im Zuge eines Unfalls verletzt oder wird das Fahrzeug demoliert, so übernimmt in aller Regel die KfZ-Versicherung des Verursachers die Kosten. Diese Pflichtversicherung, die sowohl für Personen- wie auch für Sachschäden aufkommt, leistet sogar dann, wenn der Fahrer den Unfall ohne Schuld verursacht hat. Versicherer versuchen die Daseinsberechtigung des Produktes damit zu argumentieren, dass die Versicherung selbst dann leiste, wenn der Unfallverursacher im Falle einer Fahrerflucht nicht ausfindig gemacht werden kann. Allerdings springt in diesen Situationen ohnehin der Verein Verkehrsopferhilfe ein. Handelt es sich beim Unfallverursacher um einen Radfahrer oder Fußgänger, muss die private Haftpflichtversicherung des Gegners für den Schaden aufkommen. Und muss der verletzte Fahrer ins Krankenhaus, werden die Behandlungskosten von der Krankenversicherung übernommen. Sinnvoller ist der Abschluss einer Unfallversicherung, die überall und rund um die Uhr Versicherungsschutz gewährt.
Während mögliche Sachschäden zumeist übertrieben abgesichert werden, verzichtet rund ein Drittel aller Haushalte auf den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Dies hat nur am Rande mit hohen Kosten zu tun. Schließlich geben viele für eine Handyversicherung mehr aus, als dies für eine Privathaftpflichtversicherung der Fall wäre. Für Familien ist darüber hinaus auch eine Risikolebensversicherung als Hinterbliebenenschutz ein Muss.
2. Versicherung gegen „häusliche Notfälle“
Die Versicherung gegen häusliche Notfälle soll als neuartiger Versicherungsschutz gegen unberechenbare Ereignisse schützen. Oft auch als Wohnungsschutzbrief bezeichnet, leistet die Versicherung dann, wenn sich der Versicherungsnehmer aussperrt, die Heizung sowie Elektroanlage ausfällt oder ein Abflussrohr verstopft. Hierbei organisiert die Versicherung eine Fachfirma wie Schlüsseldienst, Rohrreiniger, Heizungs- oder Elektroinstallateur und übernimmt dabei die anfallenden Kosten.
Bereits mit Einführung des Wohnungsschutzbriefes kritisierte der Verbraucherschutzverband der Versicherten (BdV) das Produkt als unsinniges Versicherungsangebot.
Denn hierdurch werden keinerlei Gefahren abgedeckt, die einen finanziellen Ruin bringen könnten. Zudem ist die Kostenübernahme oftmals auf lediglich 500 EUR abgedeckt. Ein Hausbesitzer sollte für Schäden durch verstopfte Rohre oder einer defekten Elektroanlage ohnehin etwas ansparen. Noch unnötiger ist die Versicherung für Mieter. Denn für unverschuldete Schäden an der Mietsache, etwa an Elektrik oder Rohren, die Entfernung von Wespennestern oder Schädlingen, muss sowieso der Vermieter aufkommen. Weitergehende Leistungen wie Kinderbetreuung sind zudem nur auf 48 Stunden begrenzt.
3. Hochzeits-Rücktrittversicherung
Für viele Paare stellt die Hochzeit das schönste Ereignis des Lebens dar. Das Brautpaar steht dabei voll im Rampenlicht und kann seine Liebe der Öffentlichkeit demonstrieren. Für negative Überraschungen ist kein Platz, zumal eine umfangreiche Veranstaltung im deutschen Raum durchschnittlich 5.300 EUR verschlingen kann. Die Versicherer meinen eine große Anzahl an Risiken erkannt zu haben, die eine Hochzeit plötzlich zum Platzen bringen könnten. So können Hochzeitsanzug oder Brautkleid beschädigt werden, die Trauringe kurzfristig verloren gehen, der Fotograf nicht erscheinen, der Veranstalter vor dem Event Insolvenz anmelden oder ein Verwandter die Hochzeit verhindern.
Aus diesen Gründen hat die Versicherungsbranche die Hochzeitsversicherung ins Leben gerufen. Fällt die Hochzeitsfeier aufgrund des Ausfalls eines Dienstleisters (Band, DJs, Caterers), Großschaden am Eigentum der versicherten Person, Tod, Krankheit, Hindernissen bei der Anreise (Unwetter, Flugausfall) oder einer unerwarteten gerichtlichen Einberufung aus, werden je nach Tarif bis 20.000 EUR erstattet. Für diesen Versicherungsschutz verlangen die Versicherer zwischen 47 und 510 EUR.
Die Hochzeitsversicherung zeigt, wie fantasievoll die Versicherer sind, wenn es um die Prämien ihrer Kunden geht.
Denn obwohl die Versicherung verführerisch klingt, ist sie völlig unnötig. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass die beschriebenen Unfälle ausgerechnet kurz vor der Hochzeit eintreten, ist sehr gering. Zudem hat der sitzen gelassene Partner finanziell das Nachsehen, sollte der Lebensgefährte vor dem Altar kalte Füße bekommen. Außen vor bleiben zudem Kosten für Blumenschmuck und Mietwagen. Dem Versicherer das Ja-Wort zu geben bedeutet somit, viel Geld in den Sand zu setzen.
4. Handyversicherung
Ein Handy ist des Deutschen liebstes Kind. So besitzen 83% der Deutschen ab 14 Jahre mindestens ein Mobiltelefon. Rund 18% der Deutschen verfügen sogar über zwei Handys. Kein Wunder, dass der Schutz des mobilen Begleiters für viele Handybesitzer einen hohen Stellenwert einnimmt. Schließlich kann ein aktuelles Gerät schnell mehrere Hundert Euro kosten. Für vermeintliche Abhilfe sollen Handyversicherungen sorgen. Sicher, gut und sorgenfrei – die Versicherer werben hierbei in höchsten Tönen. Versichert hierbei sind Risiken wie Diebstahl, Unfall, Fallenlassen oder Bedienungsfehler. Sogar Schäden durch höhere Gewalt sollen als mitversichert gelten.
Da diese Versicherung bereits ab 1,45 EUR im Monat zu bekommen ist, erscheint die Versicherung alles andere als teuer. Doch was auf dem ersten Blick als sinnvoll und praktisch erscheint, erweist sich bei genauerem Hinsehen als Trugschluss. In den ersten Jahren sind Handyschäden über die Garantie gedeckt. Ist die Versicherung schon mal zur Leistung verpflichtet, so wird statt bares Geld oftmals nur ein gebrauchtes Ersatzgerät herausgegeben. Selbst wenn der Kunde eine Geldleistung erhält, wird er in der Regel große Augen machen. Denn die Police erstattet grundsätzlich nur den sogenannten Zeitwert, der lediglich im ersten Jahr dem Kaufpreis entspricht. Dieser Wert sinkt in den darauf folgenden Jahren aufgrund von Alter, Abnutzung und Verschleiß signifikant. So werden im zweiten Versicherungsjahr noch 80% und im Dritten gar nur 60% des Anschaffungspreises erstattet. Wird zudem auch eine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht, fällt die Entschädigung noch deutlich geringer aus. In der Zwischenzeit wurde allerdings deutlich mehr für die Versicherungsprämie bezahlt. Darüber hinaus ist die Versicherung mit zahlreichen Ausschlüssen gespickt. Wird das Handy aufgrund unzureichender Beaufsichtigung entwendet, oder wird dieses durch Computerviren oder schlechtes Wetter beschädigt, lehnt die Versicherung die Leistungspflicht ab. Genauso verhält es sich mit Elektronikversicherungen, die Geräte der Büro- Kommunikations- und Informationstechnik vor Bedienungsfehler, Blitzschlag oder Wasserschaden finanziell absichern.
5. Glasbruchversicherung
Im Privatkundenbereich wird eine Glasbruchversicherung in der Regel als Zusatzversicherung zur Hausratversicherung offeriert. Wesentlicher Bestandteil der Glasbruchversicherung ist die Allgefahrendeckung. Eine Glasbruchversicherung kommt demnach für Glasschäden auf, und zwar unabhängig davon, wie diese entstanden sind. Hierunter fallen unter anderem Schäden durch eigenes Verschulden, wie auch durch unwetterbedingte und zufällige Zerstörung. Versichert sind im privaten Bereich sowohl Schäden am Mobiliar wie auch am Gebäude selbst. Die Glasbruchversicherung deckt im Kontext der Einrichtung Beschädigungen an Bildern, verglasten Schränken, Vitrinen, Glasplatten, Kunststoffscheiben sowie Sichtfenster von Öfen und Elektrogeräten. Zur Gebäudeverglasung gehören Kunststoff- und Glasscheiben von Terrassen, Balkonen, Türen, Fenstern, Dächern, Veranden sowie Abdeckungen von Sonnenkollektoren.
Obwohl die Glasbruchversicherung im Kundengespräch als wichtiges Extra angepriesen wird, stellt sie sich zumeist als unnütze und teure Ergänzung heraus.
So ist die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich einmal etwas aus Glas zu Bruch geht, oft sehr gering. Für viele Haushalte ist eine Glasbruchversicherung allein aufgrund der geringen Glasfläche völlig uninteressant. Sollte ein Fenster dennoch kaputt gehen, ist diese im Austausch oder Reparatur zumeist nicht so hoch, dass sie die langjährige Beitragszahlung rechtfertigen würden. Damit sich eine Glasbruchversicherung wirtschaftlich bezahlt macht, müsste etwa 3 bis 5 Jahren ein erstattungspflichtiger Glasschaden eintreten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein Glasbruch aufgrund Sturm, Hagel oder Feuer bereits über die Hausratversicherung gedeckt ist.