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Gepäckversicherung

Ein unbewachter Parkplatz in einer fremden Stadt. Da fällt einem die Gepäckversicherung wieder ein, die man nicht hat. Doch wann ist eine solche Versicherung überhaupt sinnvoll?

Die Angebote  unterscheiden sich zwar deutlich in ihren Leistungen, doch finden sich auch Gemeinsamkeiten:
Das Gepäck ist bei fast allen Versicherungen grundsätzlich versichert gegen: Verlust, Beschädigung und Zerstörung sowie Einbruchdiebstahl, Raub, mörderische Erpressung und Unfälle durch Transportmittel oder des Versicherten. Auch sind im Normalfall höhere Gewalt wie Feuer, Explosion, Sturm, Wasserschäden, Erdrutsch, Blitzschlag etc. abgedeckt. Die verspätete Zustellung des Reisegepäcks am Zielort und der Aufwand für notwendige Ersatzkäufe oder auch Reparaturkosten bei Beschädigung des Reisegepäcks werden von den meisten Versicherungen entschädigt.

Da aber bei gebuchten Reisen schon der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft für die letztgenannten Fälle sowie für das abhanden gekommene Gepäck haftet, ist eine Reisegepäckversicherung in diesem Fall überflüssig.

Verschleiß, Abnutzung, die unsachgemäße Handhabe durch den Versicherten selbst sowie Kriegsereignisse oder Eingriffe von offizieller Seite (z.B. Polizei) sind vom Versicherungsschutz nicht abgedeckt.

Kosten

Eine Gepäckversicherung kostet im Monat zwischen 6,- und 150,- EUR. Dabei bieten viele Versicherungen unterschiedliche Beiträge für Einzelperson, Familien, Senioren sowie Geschäftsleute an. Manchmal gibt’s die Gepäckversicherung nur in Verbindung mit einer weiteren Reiseversicherung. Solche Versicherungspakete sind aber häufig überteuert. In der Regel kommen Versicherungen nur für einen schon im Voraus vereinbarten Versicherungswert auf. Die Versicherungssummen bewegen sich dabei zwischen 2.000,- bis 6.000,- EUR. Bei Wertsachen ist es empfehlenswert, Originalkaufbelege aufzuheben, um diese im Verlustfall vorweisen zu können.

Was wird eigentlich genau versichert?

Alle Dinge des persönlichen Reisebedarfs, die am Körper getragene Kleidung, Souvenirs und Geschenke, die unterwegs gekauft wurden und teilweise sogar Sport- und Elektrogeräte.

Das ergibt aber beispielsweise keine neue Uhr, denn ersetzt wird nur anteilig bzw. der jeweilige Zeitwert – also nicht der volle Kauf- oder Wiederbeschaffungspreis. Außerdem können Selbstbeteiligungskosten – je nach dem bis zu 500 Euro — dazukommen.

Gezahlt wird aber meist nur, wenn…

der Versicherte folgende Forderungen (Auswahl) erfüllt:

  • Nur ein Hotelsafe ist sicher genug, aber nicht der kleine Tresor im eigenen Zimmer.
  • Eine Handtasche muss aktiv festgehalten, darf also nicht einfach nur über der Schulter getragen werden. Es reicht nicht, wenn das Gepäck neben einem steht, es muss zwischen den Beinen durch Schenkeldruck gesichert sein, um ein einfaches Entwenden zu erschweren.
  • Schmuck darf in bestimmten Ländern nicht öffentlich getragen werden.

Klingt nach entspanntem Urlaub. Bleibt das Gepäck mal kurz unbeaufsichtigt, riskiert man seinen Versicherungsschutz durch fahrlässiges Handeln und bekommt im Versicherungsfall nichts erstattet.

Aber wie soll das gehen, z.B. beim Zelten oder in Hostels, Hotels mit Mehrbettzimmer für Rucksacktouristen, während man beim Kochen, Duschen oder Lesen im Aufenthaltsraum ist? Und wer sitzt schon bei Bus-Rundreisen oder geführten Touren die ganze Zeit auf seinem Gepäck? Die unterstellte Unachtsamkeit ist deshalb auch oft der Grund dafür, dass Schadenszahlungen abgelehnt werden.

Klingt wie ein Witz: viele Versicherungen schließen ausgerechnet die üblichen Reise-Wertgegenstände wie Mobiltelefone, Fotoapparate, Objektive, Schmuck, Laptops, Videokameras vom Versicherungsschutz aus oder bieten nur eingeschränkten Schutz. Auch Bargeld, Kreditkarten oder Wertpapiere sind Versicherungsausnahmen.

Eine Gepäckversicherung gilt übrigens erst nach dem Reiseantritt, also vom Moment des Verlassens des Wohnsitzes und bis zur Rückkehr dorthin. Wer sein Auto beispielsweise am Vorabend zur Reise fertig belädt und es in dieser Nacht aufgebrochen oder entwendet wird, bei dem tritt die Versicherung für den Schaden nicht ein, da die Reise tatsächlich noch nicht angetreten wurde.

Die versicherte Reisedauer unterscheidet sich je nach Versicherung und kann zwischen 6 Tagen und einem Monat betragen, maximal aber über eine Dauer von fünf Jahren.

Bei Urlaubsverlängerung muss auch die Gepäckversicherung entsprechend verlängert werden. Dafür reicht ein kurzes Schreiben an die Versicherung (E-Mail gilt auch).

Die meisten Anbieter versichern das Gepäck übrigens weltweit.

Gepäckversicherungen sind aber häufig überflüssig. Sie bieten für teures Geld nur eingeschränkten Versicherungsschutz.  Oft bleibt man auf dem Schaden sitzen. Aber in Einzelfällen lohnt es sich, darüber nachzudenken. Zum Beispiel bei teuren Sportausrüstungen für den Aktiv-Urlaub.

Wie immer: auf das Kleingedruckte achten! Welche Versicherung deckt die teure Kameraausrüstung ab, den Rollstuhl oder die sündhaft teure Designer-Brille.

Wer schon eine Hausratsversicherung hat, kann sich schlau machen, ob die nicht schon einen Teil abdeckt, wie z.B. (zumindest in Deutschland) Diebstahl aus dem Hotelzimmer, dem Auto und sogar bei einem Raubüberfall.

Was kann man selbst tun

Neben speziellen Sicherheitstaschen (Schultertaschen mit diebstahlsicherem Tragegurt), Schutznetzen oder tragbaren Tresoren, die man z.B. an ein Bett anschließen kann, gibt es z.B. auch preisgünstige Gürtel, die mehrere Geldscheine aufnehmen können. Vorhängeschlösser für Koffer oder Transport-/ Schutzhüllen, besonders für Rucksäcke, sind im Taschenfachhandel und jedem Flughafen zu bekommen.

Laptops lassen sich mit speziellen Kabelschlössern sichern, die man auch an einen festen Gegenstand anschließen kann.

Im Hotel ist der Haus-Safe dem Zimmersafe vorzuziehen. Wer den ganzen Tag in einer Stadt auf Tour ist, kann auch die Schließfächer im Bahnhof als Tresor nutzen.

Das kleine „Spielgeld“ für unterwegs trägt man am besten lose in der Hosentasche, dann muss man nicht für jeden Cappuccino, jede Postkarte oder Eistüte das dicke Portemonnaie aus der Tasche ziehen.