Kassenwechsel spart Geld

Kassenwechsel spart Geld

Im besten Fall bis zu 600 Euro

Seit dem 1.1.2015 legen Krankenkassen Beiträge wieder selber fest. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den teuersten und günstigsten Kassen.

Anfang des Jahres haben die gesetzlichen Krankenkassen auf breiter Front ihre Beitragssätze angepasst. Aber nicht alle und nicht alle in gleicher Höhe. So ergibt sich durch einen Krankenkassenwechsel ein erhebliches Sparpotenzial. Gutverdiener (ab 4.125 Euro Monatsbrutto) können bis zu 594 Euro jährlich allein durch den Wechsel von einer teuren zu einer günstigen Krankenkasse einsparen. Dabei sind die Leistungen überwiegend dieselben, im Detail gibt es allerdings Unterschiede.

Die Verbraucherzentrale NRW rät dazu, auf jeden Fall die Leistungen der Anbieter zu vergleichen. Von Relevanz ist dabei auch eine gute Erreichbarkeit und Beratung, z.B. bei Fragen zu Krankheiten.
Auch angebotene Sonderleistungen, die über gesetzlich vorgeschriebene Leistungen hinausgehen, sollten bei der Entscheidung ein Kriterium sein – z. B. die Bewilligung einer Haushaltshilfe oder Versorgung chronisch Kranker.

Sparmöglichkeiten regional stark unterschiedlich

Das größte Einsparpotenzial hätten die Versicherten der Brandenburgischen BKK, denn sie müssen mit 15,9 Prozent, davon 1,3 Prozent Zusatzbeitrag, bundesweit den höchsten Beitrag zahlen. Der Wechsel zu einer Kasse gänzlich ohne Zusatzbeitrag würde 643,50 Euro im Jahr einsparen. Allerdings nur theoretisch, denn: Die Brandenburgische BKK ist nur in Brandenburg verfügbar, während die günstigsten Kassen ohne Zusatzbeitrag in anderen Bundesländern für Versicherte offen stehen.

Bundesländern-Hitliste

Das höchste echte Einsparpotenzial besteht in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Hier sind mit der BKK Euregio und der Metzinger BKK die beiden günstigsten Kassen verfügbar. Wer mindestens 4.125 Euro Monatsbrutto verdient und in einer der teuersten hier ansässigen Kassen (BKK family und BKK Pfalz) versichert ist, kann satte 594 Euro im Jahr allein durch den Wechsel sparen.

Übrigens: Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

Wie wechselt man

Wechseln kannst du immer. Einzige Voraussetzung: du musst seit mindestens 18 Monaten bei deiner Kasse versichert sein. Während dieser Bindungsfrist ist keine Kündigung möglich. Nach Ablauf dieser Frist kannst du dich für eine andere Kasse entscheiden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Die Kündigung sollte immer schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.

So geht`s:

  • Kündigung der bisherigen Mitgliedschaft
  • Antragstellung bei neuer Krankenkasse (online)
  • Kündigungsbestätigung der alten Kasse an neue Kasse senden
  • Erhalt der Mitgliedskarte von neuer Krankenkassen
  • Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse an alte Kasse senden

Ohne vorgelegten Nachweis über die Mitgliedschaft in der neuen Krankenversicherung bleibst du automatisch in der bisherigen Kasse versichert. Auch der Arbeitgeber sollte umgehend über den Wechsel informiert werden, damit er die Ummeldung zeitgerecht vornehmen kann. Beim Wechsel von einem gesetzlichen Anbieter gibt es keine Gesundheitsprüfung wie bei privaten Anbietern.