aenderungen 2013

GEZ – Neuer Rundfunkbeitrag ab 2013

Ab dem 1. Januar 2013 wird es die GEZ-Gebühren in ihrer bisherigen Form nicht mehr geben. Zahlen müssen wir die für öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehangebote trotzdem noch. Wir wollen euch informieren, was sich für wen genau ändert, wer spart und wer sich vom neuen Rundfunkbeitrag (teilweise) befreien lassen kann.

Was ist der neue Rundfunkbeitrag?

Mit dem Motto „Eine Wohnung – ein Beitrag“ leitet die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) die Zeit des neuen Rundfunkbeitrags ein. Neu ist, dass ab dem 1.1.2013 jeder Haushalt, egal ob Fernsehgerät, Computer, internetfähiges Handy oder Radio vorhanden sind, diese Gebühr bezahlen muss. Es wird aber nicht mehr unterschieden, welche Geräte vorhanden sind und wie viele Personen in einem Haushalt leben, die diese Geräte nutzen. Der neue Rundfunkbeitrag deckt sowohl alle im Haushalt vorhandenen Geräte, als auch Autoradios aller Bewohner des Haushalts, ab.

Wie viel kostet der neue Rundfunkbeitrag?

Pro Monat kosten sämtliche Geräte, die in einem Haushalt vorhanden sind, 17,98 Euro. Das heißt also, dass 90 Prozent der Menschen genauso viel bezahlen wie vorher auch. Vorteile liegen ganz klar darin, dass wenn ihr beispielsweise in einer Wohngemeinschaft wohnt, nur noch eine Person die Gebühren zahlen muss, egal wie viele Mitbewohner ihr seid.

Muss ich mich selbst um die Umstellung kümmern?

Nein! Die Umstellung erfolgt in den meisten Fällen automatisch. Ihr habt keine Post von der GEZ erhalten? Dann freut euch, denn dann wird nichts teurer für euch. Explizit informiert wurden nur Personen, die beim neuen Beitrag mit Mehrkosten rechnen müssen, was aber meistens auf Firmen und weniger auf Privathaushalte zutrifft. Ihr müsst euch also selbst um nichts kümmern.

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Ja das geht! Allerdings müsst ihr dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Eine Minderung des Beitrages könnt ihr beantragen, wenn Ihr beispielsweise Sozialleistungen vom Staat erhaltet. Darunter fallen unter Anderem das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder das BAföG. Mit einem entsprechenden Nachweis über den Bezug solcher Leistungen könnt ihr eine Minderung beantragen.
Menschen mit Behinderung können ebenfalls eine teilweise Befreiung beantragen. Wenn im Behindertenausweis der Vermerk „RF“ eingetragen ist, zahlt ihr zukünftig anstatt der 17,98 € pro Monat nur 5,99 €. Der neue Rundfunkbeitrag ist solidarisch aufgebaut und deshalb kann unter gewissen Umständen eine Minderung beantragt werden.
Es gibt Härtefälle, die komplett vom Rundfunkbeitrag befreit sind. Taubblinde Menschen können keine öffentlich-rechtlichen Angebote nutzen und müssen deshalb auch keine Gebühren bezahlen.

Ihr seht, es ändert sich gar nicht so viel. Die Beitragszahlungen bleiben in den meisten Fällen gleich oder fallen sogar ganz weg. Alle Informationen, Formulare zur Befreiung oder Minderung des Beitrags sowie die Funktion zu Neuanmeldungen findet ihr bereits jetzt auf www.rundfunkbeitrag.de.