mit kind studieren

Studieren mit Kind – Geht das überhaupt?

Kind oder Karriere? Diese Frage stellt sich vielen werdenden Eltern, die noch zur Uni gehen. Das Leben wird durch ein Kind völlig auf den Kopf gestellt, erst recht während des Studiums. Aber studieren mit Kind geht! Wie? Das wollen wir euch erklären.
Wohin mit einem Kind während der Vorlesungen und Klausuren? Viele Unis bieten Kitas und andere Betreuungsmöglichkeiten während der universitären Veranstaltungen an.

Der große Vorteil hierbei ist, dass die Kitas direkt auf dem Campus sind und viele Nationalitäten vertreten sind. Euer Kind lernt so von Anfang an andere Kulturen kennen. Der Nachteil ist, dass diese Angebote sehr gefragt sind. Also, kümmert euch frühzeitig um einen Platz in der Campus-Kita, am besten noch vor der Geburt! Es gibt aber auch andere Institutionen, die sich während der Studienzeit um euer Kind kümmern. So sind eventuell auch an deiner Uni Elterngruppen, die sich gegenseitig aushelfen. Fragt einfach bei eurer Studienberatung nach.

Welche finanziellen Möglichkeiten habe ich?

Die größte Angst haben werdende studentische Eltern wohl aber vor der finanziellen Situation. Man hat selbst kaum Geld und dann auch noch ein Kind? Aber auch hier können wir euch beruhigen. Man muss nur die Möglichkeiten kennen. Folgende Tipps können wir euch geben:

  • BAföG: Wenn ihr euer Studium nicht unterbrechen wollt, könnt ihr einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Für das erste Kind gibt es hier 113 Euro pro Monat und ab dem zweiten Kind immerhin noch 85 Euro.
  • Hartz IV: Studenten haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Wenn ihr allerdings ein Urlaubssemester einlegt, könnt ihr immerhin die „Kosten auf Mehrbedarf“ beim Jobcenter beantragen. Hier werdet ihr bei Kosten, beispielsweise für Umstandskleidung oder die Babyerstausstattung, unterstützt.
  • Elterngeld: Dies ist abhängig vom zuletzt verdienten Gehalt. Wenn ihr direkt von der Schule auf die Uni gewechselt seid, habt ihr natürlich noch nicht Vollzeit gearbeitet und habt dementsprechend auch kein Gehalt nachzuweisen. Trotzdem steht euch der Mindestsatz von 30 Euro pro Monat zu, wenn ihr ein Urlaubssemester einlegt. Das Elterngeld solltet ihr möglichst schnell nach der Geburt beantragen, da Rückzahlungen für maximal 3 Monate gezahlt werden.
  • Kindergeld: Auch werdende Eltern, die noch studieren, haben Anspruch auf Kindergeld für ihren Nachwuchs. Für das erste Kind bekommt ihr 184 Euro pro Monat. Am besten kümmert ihr euch sehr zeitnah nach der Geburt um die Beantragung. Hierfür müsst ihr zur für euch zuständigen Familienkasse.
  • Studiengebühren: Werden an fast allen deutschen Hochschulen erlassen, wenn man Mutter wird.
  • Urlaubssemester: Ihr habt während eures Studiums Anspruch auf eine gewisse Anzahl an Urlaubssemestern. Wenn ihr Eltern werdet steigt dieser Anspruch auf bis zu 6 Semester. Ihr könnt euch also 3 Jahre der Erziehung eures Nachwuchses widmen und danach weiterstudieren – Änderungen in der Studienordnung ausgenommen.
  • Erstausstattungshilfen: Diese könnt ihr bei der für euch zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.

So geht es:

Das Studium mit Kind erfordert höchste Disziplin, eine gut durchdachte Organisation und auch Hilfe von außen. Ein gutes Beispiel, wie es gehen kann, zeigt die Uni Osnabrück. Hier gibt es viele Angebote für Eltern innerhalb der Universität, wie zum Beispiel eine Babysprechstunde, Kontakt zur Hebammenzentrale, Kontakt zu Institutionen, die Babysitter, „Leih Großeltern“ und Ähnliches vermitteln sowie interne Netzwerke, in denen sich Studenten mit Kind austauschen können. Fragt bei eurer Hochschule einfach nach solchen Angeboten. Wenn ihr wisst, wo ihr die Hilfe bekommt und diese auch annehmt, dann ist ein Studium mit Kind nur halb so schlimm, wie es am Anfang scheint!