mehr geld fuer eltern und kinder

Mehr Geld für Eltern und Kinder!

Der Staat unterstützt Familien jährlich mit Steuervorteilen und Zuschüssen in Milliardenhöhe. Herr Dipl.-Finanzwirt Uwe Beckel gibt dir einen Überblick, wie viel dir zusteht und wie du alle steuerlichen Vorteile und staatlichen Zuschüsse ausschöpfen kannst.

Es bekommt wohl niemand ein Kind, weil es dafür Geld vom Staat gibt. Aber dennoch stellen viele Eltern fest, dass sie mit Kind nur deshalb finanziell einigermaßen über die Runden kommen, weil es dafür Geld vom Staat gibt. Ohne diese finanzielle Unterstützung wären Kinder für viele ein (zu) riskantes Finanzabenteuer.

Mutter und KindKinder kosten nun einmal Geld. Sie haben nicht nur Bedürfnisse, sondern vor allem auch Wünsche. Hinzu kommt, dass viele Eltern ihre Arbeit aufgeben (müssen), wenn der Nachwuchs erst einmal da ist. So steigen mit der Geburt des Kindes die Ausgaben der Familie, während das Einkommen sinkt. Zudem ist ein schnelles Ende nicht abzusehen, denn Kinder können noch weit bis in ihr drittes Lebensjahrzehnt finanziell von den Eltern abhängig sein, wenn sie beispielsweise studieren. Aus diesen Gründen muss sich jeder, der ein Kind erwartet, zwangsläufig mit dem Thema Kinder und Geld beschäftigen. Der Staat unterstützt Eltern jedes Jahr mit Milliardenbeträgen. Trotzdem kommt die Unterstützung bei vielen Familien überhaupt nicht an – oftmals aus Unkenntnis, manchmal aber auch aus Scham auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.

Die staatlichen Leistungen summieren sich, doch wie meistens, wenn der Sozialstaat seinen Bürgern Gutes tut, ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten:

  • Elterngeld,
  • Kindergeld,
  • Kinderzuschlag für Geringverdiener,
  • (Landes-) Erziehungsgeld,
  • Mutterschaftsgeld,
  • Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung),
  • Kinderbetreuungskosten,
  • Ausbildungsfreibetrag,
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,
  • Behinderten-Pauschbetrag,
  • Pflege-Pauschbetrag,
  • Hinterbliebenen-Pauschbetrag für Waisen und Halbwaisen,
  • Kinderzulage zur Eigenheimzulage,
  • Steuerermäßigung für Unterhalt,
  • Steuerermäßigung für Schulgeld,
  • Kinderermäßigung bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer,
  • Kindervergünstigung bei außergewöhnlichen Belastungen,
  • Kindervergünstigung bei Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie,
  •  Kindervergünstigung beim Anspruch auf Eigenheimzulage
  • – bis hin zur durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (sog. Riester-Rente).