gut durchdacht ins babyglück

Gut durchdacht ins Babyglück

Wenn das Kind erst mal da ist, ist Action angesagt: Windeln wechseln, Füttern, Trösten und das alles abwechselnd im Minutentakt. Keine Frage, Muttersein gehört zu den schönsten Aufgaben der Welt – aber mal einen Tag ausspannen? Fehlanzeige. Umso wichtiger ist es, vorher alle offenen Fragen zu Elterngeld, Versicherung & Co. geklärt zu haben. Neben der Beschaffung der Erstausstattung gibt es nämlich jede Menge bürokratische und finanzielle Angelegenheiten zu erledigen. Mithilfe der Tipps von Rechts- und Versicherungsexperten erklären wir euch, woran ihr vor der Geburt denken müsst.

Elternzeit beantragen:

Eure Elternzeit könnt ihr als Arbeitnehmer bei eurem Arbeitgeber beantragen. Rechtsanwalt Armin Jäger aus der Würzburger Kanzlei Lang, Tiemann & Kollegen erläutert: „Der Antrag muss diesem spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Das bedeutet, dass Frauen ihren Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt einreichen müssen. Denn sie genießen acht Wochen nach der Geburt noch Mutterschutz„. Die Elternzeit startet also frühestens in der achten Woche nach der Geburt. Will der Vater unmittelbar nach der Geburt Elternzeit nehmen, muss er seinen Antrag sieben Wochen vor dem ermittelten Geburtstermin einreichen. Jäger betont: „Bei der Beantragung der Elternzeit müssen sich beide Partner festlegen, wie sie die zwei Jahre nach Beginn der Elternzeit gestalten wollen“. Ihr solltet euch also gut überlegen, wie ihr die Phase nach der Geburt gestalten wollt. Möchtet ihr zum Beispiel zwei Jahre lang pausieren oder nur im ersten Jahr zuhause bleiben und anschließend in Teilzeit arbeiten? Diese Entscheidung müsst ihr eurem Arbeitgeber mitteilen. Entscheidet ihr euch für zwei Jahre Elternzeit und wollt dann doch früher zurück ins Berufsleben, geht das nur, wenn euer Arbeitgeber zustimmt. Wenn das zweite Jahr abläuft, ihr euch aber weiter in Vollzeit der Erziehung eures Kindes widmen wollt, könnt ihr noch ein drittes Jahr Elternzeit beantragen. „Aber auch diese Verlängerung muss beim Arbeitgeber sieben Wochen vor dem Ende der zweijährigen Elternzeit beantragt werden“, erklärt Armin Jäger.

Elterngeld beantragen:

Das Elterngeld steht euch für maximal 14 Monate zu und muss innerhalb von drei Monaten nach der Geburt eures Kindes bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Es wird dann auch rückwirkend gezahlt. Alleinerziehende haben meist weniger Probleme, das Geld für den gesamten Zeitraum zu bekommen. Bei Paaren sieht das ein bisschen anders aus: „Bei Paaren sieht der Gesetzgeber eine Besonderheit vor: Sie bekommen die staatliche Leistung nur dann für 14 Monate, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen“, so Armin Jäger. Wenn nur du als Mutter vom Job aussetzt, zahlt der Staat voraussichtlich für höchstens 12 Monate. Nur wenn auch der Vater mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt, bekommt ihr die gesamte Unterstützung über 14 Monate.

Mutterschaftsgeld beantragen:

Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt. Ihr könnt es frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin bei eurer Krankenkasse beantragen. Hintergrund: Die nötige ärztliche Bescheinigung darf frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist (sechs Wochen vor der Geburt) ausgestellt werden.

Weiterlesen: Teil 2 – Kindergeld beantragen, Lohnsteuerkarte ändern und Versicherungen aktualisieren
Tipp:

Ihr habt Fragen zu finanziellen Angelegenheiten, die bei der Geburt eines Kindes zu beachten sind? Tauscht euch mit anderen Leserinnen und ausgewiesenen Experten im Hallo Frau Forum zum Thema „Rund um Finanzen“ aus!