Sparen für die Ewigkeit

Sparen für die Ewigkeit

Sterbegeld

Niemand möchte seinen Lieben im Alter zur Last fallen. Auch der eigene Tod soll die Nachkommenschaft nicht in Bedrängnis bringen – zumal nicht auf finanzieller Ebene. Eine Bestattung in Deutschland kostet im Durchschnitt aber mehrere tausend Euro, weshalb die Bestattungspflicht oft für viele Hinterbliebenen zur finanziellen Belastung wird. Bis zum Jahr 2004 unterstützte der Staat Betroffenen dabei mit dem sogenannten Sterbegeld.

Seither bieten Versicherungen, Familienwerke und Vereine Leistungen an, die diese Lücke füllen sollen, damit dem Verstorbenen eine würdevolle Bestattung ermöglicht werden kann. Denn die Kosten laufen schnell auf. Da ist einerseits der Bestatter, da sind Friedhofsgebühren, Todesanzeigen, die Kosten für das Krematorium und zukünftig die Anschaffung eines Grabsteines und die Pflege des Grabes durch eine Friedhofsgärtnerei. All dies kann durch eine Sterbegeldversicherung abgedeckt werden. Wenn bestimmte Voraussetzungen, z. B. Altersgrenze oder Gesundheitstests, bzw. Einsicht in Krankenakte, erfüllt sind. Je nach dem kann ein Versicherungsvertrag also auch abgelehnt werden.

Im Internet informieren verschieden Anbieter über Sterbegeldversicherungen und erstellen auf Wunsch auch kostenlos unverbindliche Angebote. Ein näherer Augenschein durch eine Versicherungsberatung ist auf jeden Fall zu empfehlen.

Die Empfehlungen der Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW Elke Weidenbach sehen allerdings anders aus: „… die Police ist völlig überflüssig, ein sicheres Renditegrab“.

Ein gutes Geschäft winke nur den Anbietern selbst, den Kunden in der Regel sogar ein Geldverlust. Laut Merten Larisch, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern handelt es sich um „eine Geldanlage mit garantierter Minusrendite.“

Dabei glauben viele Ältere, eine Sterbegeldversicherung sei ein einfacher Sparplan, damit den Hinterbliebenen später genug übrig bleibt, um Bestatter, Sarg und Blumen bezahlen zu können. Tatsächlich steckt eine kleine Kapitallebensversicherung dahinter, die von den meisten Lebensversicherern angeboten wird. Oft in Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen oder Krankenkassen.

So ein Vertrag, der ohne Gesundheitsprüfung auch noch im hohen Alter rentabel sein soll, darf misstrauisch machen. Dann heißt es nämlich warten, je nach Eintrittsalter zwischen sechs bis 36 Monaten. Und im Kleingedruckten liest sich, dass die Versicherung in den ersten drei Jahren nur für einen Unfalltod gilt. Bei Tod durch Krankheit bekommen die Angehörigen nur die Einlage zurück – wenn überhaupt.

Ein Großteil der eingezahlten Beiträge geht aber für den Todesfallschutz drauf, deshalb wird die Police in nahezu jedem Fall zum Verlustgeschäft, betont Fachfrau Weidenbach. Die Kunden zahlten über die Jahre deutlich mehr ein, als am Ende herauskommt.

Häufig lassen sich vor allem Menschen im Rentenalter zur Unterschrift überreden. Ahnungslos schließen manche sogar mehrere Sterbegeldpolicen ab. Im hohen Alter würden die Verträge aber gerade besonders teuer, warnt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).

Mit einem blauen Auge

Vor kurzem abgeschlossene Sterbegeldpolicen sollten gekündigt werden. Gegen eine kleine Gebühr berechnen Verbraucherzentralen, ob und wie viel Geld bei einem Notausstieg verloren ginge. „Lieber ein Ende mit Schrecken als eine völlig unrentable Versicherung, in die immer weiter Geld reingesteckt wird“, so Boss. Dabei gibt es Alternativen.

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Selber regeln

Ein Erbvertrag oder ein Testament kann den Hinterbliebenen die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Allerdings finden die Testamentseröffnung und die Herausgabe der Werte üblicherweise erst nach der Beerdigung des Verstorbenen statt. So lange möchte mancher Bestatter aber nicht auf die Begleichung seiner Kosten warten.

Der Abschluss einer Lebensversicherung oder eines Bestattungsvorsorgevertrages bietet eine weitere Möglichkeit der Absicherung. Die Lebensversicherung kann kurzfristig nach Meldung des Todesfalls an den Begünstigten ausgezahlt werden.

In einem Bestattungsvorsorgevertrag kann man die Begräbnis-Details wie Grabstelle, Trauerfeier, Blumendekoration, Sarg oder Urne schon frühzeitig selbst mit einem Bestattungsunternehmen festlegen. Meist werden dabei die monatlichen Raten der voraussichtlichen Kosten auf ein so genanntes Treuhandkonto eingezahlt, was die Angehörigen vor einer eventuellen Insolvenz des Bestatters schützt.

Eine Bestattungsverfügung deckt zwar keine Kosten ab, aber dafür kann man darin alle Wünsche die eigene Bestattung betreffend festhalten und so den Angehörigen im Ernstfall  Entscheidungen abnehmen und ihnen damit die Aufgabe erleichtern.

Angstmacherei

Die Sorge, Angehörigen finanziell zur Last zu fallen, werde von Versicherern oft übertrieben, sagt Larisch. Ehepartner von Rentnern bekommen zum Beispiel auf Antrag drei volle Monatsrenten aus dem so genannten Sterbevierteljahr, das für die Beerdigung ausgegeben werden könnte. Reicht der Nachlass nicht fürs Begräbnis, können Kinder die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich ansetzen.