mietverhaeltnis

Umtauschrecht

Einfach umtauschen?

Sicher ist es dir schon mal passiert: du hast ein gutgemeintes Geschenk bekommen, aber es ist nicht dein Geschmack. Oder das eben Gekaufte verliert nach zwei Tagen schon seinen (Kauf-) Reiz? Was nun tun? Kann die Ware einfach umgetauscht werden, auch wenn sie nicht defekt ist? Und was ist, wenn der neue iPod nicht funktioniert?

Bei fehlerfreier Ware gibt es in Deutschland kein gesetzlich geregeltes Umtauschrecht. Wenn das Geschenk also nicht gefällt, kannst du lediglich auf den „guten Willen“ des Verkäufers hoffen. Doch die meisten Warenhäuser oder kleineren Geschäfte sind in solchen Fällen kulant und ermöglichen einen geldfreien Umtausch, d.h. du erhälst einen Gutschein oder kannst dir eine gleichwertige neue Ware aussuchen. Beim Umtausch aus Kulanz muss die Ware unversehrt sein und in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Um möglichen Ärger vorab zu vermeiden:

  • erkundige dich vor dem Kauf über die angebotenen Umtauschmöglichkeiten
  • lasse dir einen späteren Rücktausch auf dem Kassenbon vermerken oder
  • vereinbare schriftlich ein Rücktrittsrecht (dann gibt’s auch den Kaufpreis erstattet)

Anders sieht es bei defekter Ware aus. Hier regelt die gesetzliche Gewährleistungspflicht die Haftungsansprüche. Meldet der Käufer eine defekte Ware innerhalb der ersten 6 Monate dem Verkäufer, so muss der Verkäufer die defekte Ware durch eine neue ersetzen oder reparieren lassen.

Erst nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungen hat der Käufer einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Wird der Mangel der Ware erst nach 6 Monaten des Kaufes gemeldet, so besteht eine Beweisumkehr und der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel zwar bereits beim Kauf bestand, aber bisher unbemerkt blieb.

Auch preisreduzierte Ware unterliegt der Gewährleistung, wenn Sie nicht aufgrund des beanstandeten Mangels günstiger verkauft wurde. Bei einem Umtausch aufgrund defekter Ware ist die Rückgabe in Originalpackung nicht zwingend.

Ausrufezeichen Finanzen 75Hallo Frau Tipp:
Bei einem Umtausch brauchst du den Kassenbon. Da diese auf Thermopapier gedruckt werden, verblassen sie schnell. Kopiere den Kassenbon daher und bewahre ihn als Nachweis gemeinsam mit dem Original auf.
Der Kauf per Telefon oder Internet unterliegt dagegen anderen gesetzlichen Regelungen. Sie gehören dem Fernmeldegesetz an und beinhalten ein 14-tägiges Widerrufs- bzw. Rückgaberecht. Dies kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Eine Ausnahme bilden Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Software, die nach dem Kauf entsiegelt wurde. Ebenso können terminierte Reisebuchungen, die per Vertrag abgeschlossen wurden, nicht widerrufen werden.