erben

Regelung durch Testament

Festlegung im Falle des Todes. Der Nachlass sollte klar und eindeutig in einem Testament geregelt sein. Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, überlagert dies die gesetzliche Erbfolge. Es erben also nur diejenigen, die im Testament erwähnt werden.

Allerdings gibt es eine Ausnahme:

Die Pflichtteilsberechtigten können nicht übergangen werden. Sie haben auch bei einem anders lautenden Testament Anspruch auf einen Teil des Vermögens.

Pflichtteilsberechtigte sind:

  • die Kinder des Verstorbenen oder deren Nachkommen,
  • die Eltern,
  • der Ehepartner.

Der Pflichtteil ist halb so groß wie das gesetzliche Erbe und steht den Pflichtteilberechtigten als Geldanspruch zu. Sie sind damit nicht am Nachlass beteiligt.

Ein gültiges Testament …

…muss eine gewisse Form aufweisen. Es kann handschriftlich verfasst werden, wobei Datum und Unterschrift nicht fehlen dürfen. Ist dir die handschriftliche Form zu heikel, kannst du einen Notar hinzuziehen.

Die Einsetzung von bestimmten Erben ist eine von vielen möglichen Bestimmungen, die man testamentarisch festlegen kann: So besteht auch die Möglichkeit, Geld oder einzelne Gegenstände des Vermögens anderen Personen als den Erben zu vermachen.

Man spricht in diesem Fall von einem Vermächtnis. Im Prinzip kann alles vermacht werden: Einzelne Gegenstände ebenso wie Tiere, Forderungen, die Nutznießung z.B. eines Hauses und natürlich auch Geld.

Gibt es kein Testament, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Das heißt, es erben ausschließlich die Angehörigen.