kinder

Rangfolge

Alle Kinder gleichberechtigt zuerst!

Mit dem neuen Unterhaltsgesetz wurde eine Rangfolge der Unterhaltsberechtigten festgelegt. Daraus geht deutlich hervor: Die Kinder stehen an erster Stelle, unabhängig aus welcher Beziehung sie stammen.

1.  Rang: alle Kinder, egal ab aus alter oder neuer Beziehung, ob ehelich
oder unehelich

2.  Rang: erziehender Elternteil, egal ob alter oder neuer Partner, ob ehelich
oder unehelich

3.  Rang: kinderloser Partner/Ehegatte

Verhältnis von alt zu neu

Nach dem neuen Unterhaltsgesetz zählt auch die neue Partnerin als unterhaltsberechtigt, wenn sie aufgrund der Betreuung eines Kindes (bis 3. Lebensjahr) nicht erwerbstätig ist. Blieb die Beziehung mit der alten Partnerin/Ex- Frau kinderlos, dann steht diese an letzter Stelle der Unterhaltsberechtigten.

Durch die Gleichstellung der Kinder aus alter und neuer Beziehung können Veränderungen der Unterhaltszahlungen auftreten. Und zwar dann, wenn durch die Erhöhung der Anzahl der Unterhaltsberechtigten („neues“ Kind, neue unterhaltsberechtigte Partnerin) der Unterhaltspflichtige in eine niedrigere Gruppe der Düsseldorfer Tabelle eingestuft wird.

Denn in einer niedrigeren Stufe ist die Unterhaltszahlung an jedes Kind niedriger. Somit erhalten die „alten“ Kinder weniger Unterhalt, wenn ein „neues“ dazukommt.