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Ist Vogelfüttern auf dem Balkon erlaubt?

Ist Vogelfüttern auf dem Balkon erlaubt?

In Deutschland ist es quasi Tradition, im Winter die Vögel zu füttern. Doch gerade bei Mietwohnungen kann es auch immer mal Vermieter oder Nachbarn geben, die sich an Vogelhäuschen oder Maisenknödeln auf dem Balkon stören.

Vogelfüttern kann keiner verbieten

Grundsätzlich ist es Mietern erlaubt, Vögel zu füttern. Du darfst also auf deiner Außenfensterbank Vogelfutter ausstreuen, Futterglocken aufhängen oder ein Vogelhäuschen aufstellen. Doch auch wenn du dich über den gefiederten Besuch freust, kann es auch sein, dass so mancher Nachbar unter dir mit Futterresten oder Vogelkot so seine Probleme hat. Doch auch in so einem Fall hat der Vermieter kein Recht, dir das Vogelfüttern zu untersagen. Nachbarn, die sich von der starken Verschmutzung durch Vögel gestört fühlen, können aber eine Mietminderung beim Vermieter einfordern.

Fütterung bei bestimmten Vogelarten verboten

Das Mietrecht hat allerdings zwei Ausnahmen, wenn es um die Fütterung von Vögeln geht. Das Füttern von Möwen und Tauben kann vom Vermieter sowohl vertraglich als auch in der Hausordnung untersagt werden. Der Grund hierfür ist, dass Tauben und Möwen Krankheiten übertragen können und für ihre Lautstärke bekannt sind. Um Verschmutzung, Ungezieferbefall und Geräuschbelästigung zu vermeiden, sind Vermieter daher berechtigt, dir das Füttern dieser Vögel zu untersagen.

Ein weiteres Argument gegen das Füttern von Tauben ist die Tatsache, dass laut Mietrecht ein Taubenstock im oder am Haus einen Mietmangel darstellt. Wenn Mieter feststellen, dass sich Tauben im Haus eingenistet haben, können sie eine Mietminderung beantragen.