2017 05 08 Eltern haften für ihre Kinder

Eltern haften für ihre Kinder – oder doch nicht?

„Eltern haften für ihre Kinder“ – dieses Schild hängt an Baustellen, auf Spielplätzen oder auf Privatgrundstücken. Aber müssen Eltern wirklich immer die Verantwortung übernehmen, wenn ihre Kinder Schaden anrichten?

In welchen Fällen gilt die Aufsichtspflicht?

Die Elternhaftung beruht auf der elterlichen Aufsichtspflicht, die gesetzlich festgelegt ist.
Eltern haben die Pflicht, ihr Kind vor Gefahren zu schützen und dafür zu sorgen, dass ihr Kind keinem Anderen Schaden zufügt.
So bist du auf dem Spielplatz dazu verpflichtet, dein Kind regelmäßig zu kontrollieren, damit es sich selbst oder andere Kinder nicht verletzt. Wenn dein Kind aber ein anderes Kind mit einem Förmchen oder einer Schaufel schlägt, während  du kurz nicht hingeschaut hast, ist damit nicht sofort deine Aufsichtspflicht verletzt.
Ähnlich sieht es aus, wenn dein Kind morgens früher wach ist als du und dann zum Beispiel geparkte Autos durch Spielzeuge beschädigt, die es aus dem Fenster wirft.

Altersgrenzen für die Haftbarkeit von Kindern

Kinder von null bis sieben Jahren gelten als nicht deliktfähig, sie können für einen Schaden also nicht haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr gelten sie sogar bis zehn Jahre als nicht haftbar, dort greift dann also deine Haftpflicht. Von sieben beziehungsweise zehn bis 18 Jahren gelten Kinder als bedingt deliktfähig, das heißt sie haften, wenn sie aufgrund ihres Alters und ihrer geistigen Reife selbst Verantwortung übernehmen können.

Elternhaftpflicht im Internet

Du solltest deine Klein- und Grundschulkinder grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt im Internet surfen lassen, da viele Inhalte nicht für sie geeignet sind. Ab einem gewissen Alter solltest du dein Kind auch über bestimmte Seiten im Internet aufklären, wie zum Beispiel illegale Tauschbörsen oder Streamingseiten. Denn wenn dein Kind sich hier etwas runter lädt, wirst du dafür haftbar gemacht – und das kann teuer werden!