Eine einvernehmliche Scheidung kann vor Gericht innerhalb von ca. 15 min vollzogen werden. Dies ist erreicht, wenn zum Scheidungstermin:
- die Ehepartner mindestens seit einem Jahr getrennt sind,
- beide die Scheidung wollen, wobei es keiner Angabe von Gründen bedarf,
- eine Einigung (schriftlich) über die Scheidungsfolgevereinbarungen vorliegt.