scheidung

Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung kann vor Gericht innerhalb von ca. 15 min vollzogen werden. Dies ist erreicht, wenn zum Scheidungstermin:

  • die Ehepartner mindestens seit einem Jahr getrennt sind,
  • beide die Scheidung wollen, wobei es keiner Angabe von Gründen bedarf,
  • eine Einigung (schriftlich) über die Scheidungsfolgevereinbarungen vorliegt.