wohin mit dem lieben geld

Einkünfte

Tatsächliche Einkünfte

Zu den tatsächlichen Einkünften werden herangezogen:

  • Brutto-Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit
  • Zusatzvergütungen zum Brutto-Einkommen (z.B. Weihnachtsgeld, Überstundenzahlungen)
  • Kapitaleinkünfte
  • Einkünfte aus Vermietung der Verpachtung
  • Renten
  • Sozialleistungen ( z.B. Bafög, Hartz IV)
  • Steuerrückzahlungen bzw. Steuervorteile aus Abschreibungen oder Freibeträgen
  • Einkommen aus Nebentätigkeit (abzüglich einer eventuellen Schuldenrückzahlung)

Fiktive Einkünfte

Als fiktives Einkommen gilt:

Die Mietersparnis durch das Wohnen in der Eigentumswohnung:
Sie wird berechnet, indem ein angemessener Mietpreis für die Wohnung festgelegt wird und die monatlichen Lasten (verbrauchsunabhängigen Kosten sowie die Zinsen(!) der Tilgungsrate) davon abgezogen werden.

Theoretische Einkünfte

Ein theoretisches Einkommen wird bestimmt bei:

Arbeitsverweigerung:

Wird der Arbeitsplatz freiwillig oder (leichtfertig) selbstverschuldet aufgegeben, so rechnet man dem tatsächlichen Einkommen den Wert hinzu, der durch die Erwerbstätigkeit hätte mehr erzielt werden können.

Da die Arbeitsverweigerung zu einer Verringerung des unterhaltsrelevanten Einkommens führt, kann ein Strafverfahren wegen Entziehung der Unterhaltspflicht eingeleitet werden. Ein aktuelles Gerichtsurteil finden Sie hier. (NGZ: 12.08.)