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Diese Regeln solltest du an Silvester beachten

Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen, bis Silvester sind es nur noch ein paar Tage und schon bald gibt es auch wieder Raketen, Böller und anderes Feuerwerk zu kaufen. Rund um Silvester sollten aber auch einige Regeln beachtet werden, damit der Start ins neue Jahr für dich nicht unangenehm wird.

Regeln rund ums Feuerwerk

Raketen, Böller, Römische Lichter, Fontänen, Feuertöpfe, Batterien und auch Bengalische Lichter sind Feuerwerkskörper der Klasse II und damit typisches Silvesterfeuerwerk. Der Verkauf dieser Feuerwerkskörper ist nur an Privatpersonen über 18 Jahre erlaubt. Der Verkauf darf laut Gesetz nur vom 29.12. bis zum 31.12. stattfinden, außer der 28.12. ist ein Donnerstag, Freitag oder Samstag – dann ist der Verkauf schon ab dem 28. erlaubt.
Feuerwerk der Klasse I sind Knallerbsen, Tischfeuerwerke, Bodenkreisel oder Kleinstfeuerwerke für Kindergeburtstage. Dieses Feuerwerk darf auch schon von unter 18-jährigen gekauft werden und im Gegensatz zu Feuerwerk der Klasse II auch das ganze Jahr über gezündet und verkauft werden.

 Wann, Wie, Wo

Auch wenn sich viele nicht dran halten, ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern lediglich vom 31.12., 00:00 Uhr bis 01.01., 24:00 erlaubt. Bei Feuerwerken ohne Genehmigungen drohen dir hohe Strafen: Ein nicht genehmigtes Feuerwerk außerhalb der Neujahrsfeiertage ist eine Umweltschutzordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro Strafe geahndet werden kann. Bei illegalen Böllern drohen sogar bis zu 50.000 Euro Strafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Neben den hohen Strafen riskierst du mit illegalen Feuerwerkskörpern auch deine Gesundheit: Sind Raketen oder Böller defekt, schlecht verarbeitet oder werden nicht fachlich verwertet, kann das massive gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Es kann zum Beispiel zum Verlust des Hörsinns, Splitterverletzungen oder Verbrennungen kommen.

Auf den richtigen Ort kommt es an

Auch wenn du die richtigen Raketen benutzt, musst du beim Abfeuern darauf achten, ob du an der jeweiligen Stelle überhaupt Böllern darfst. Bei großen Veranstaltungen wie beispielsweise der Silvesterfeier am Brandenburger Tor dürfen Privatleute kein eigenes Feuerwerk zünden. Gleiches gilt auch in Städten, bei denen Brandgefahr für die historischen Gebäude besteht – Beispiele sind Goslar oder Tübingen.