Halbe Differenz beider Einkommen
- Elementarunterhalt
- Krankenversicherung
- Altersvorsorgeunterhalt
- trennungsbedingtem Mehrbedarf.
Häufig wird jedoch nur der Elementarunterhalt beansprucht.
Grundsätzlich wird bei der Berechnung von dem Halbteilungsgrundsatz ausgegangen: Da alle während der Ehe zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel den Partnern gleichberechtigt und damit hälftig zustehen, soll dies nach der Scheidung fortgesetzt werden, um die ehelichen und damit gewohnten Lebensverhältnisse in etwa beibehalten zu können.
Jedoch werden die anzurechnenden Einkommen der Ehepartner jeweils um die nach der Scheidung entstandenen Aufwendungen wie Schulden, Kindesunterhalt, etc. „bereinigt“. Man spricht hierbei vom unterhaltsrelevanten Einkommen.