Schritt für Schritt
Beispielrechnung 1: Beide Partner sind berufstätig.
Das unterhaltsrelevantes Einkommen des Mannes beträgt 2100 € monatlich, das der Frau 1400 € monatlich. Beide haben keine Einkünfte aus Kapitalanlagen oder Vermietung.
Rechnung:
- 2100€ x 1/7= 300€ (Erwerbstätigenbonus Mann)
- 1400€ x 1/7= 200€ (Erwerbstätigenbonus Frau)
- 2100€- 300€ = 1800€
- 1400€-200€ = 1200€
- 1800€ – 1200€ = 600€
- 600€ / 2 = 300€
Kurz:
- 2100€ – 1400€ = 700€
- 700€ x 3/7 = 300€
Der Mann hat einen Ehegattenunterhalt von 300 € zu zahlen.
Beispielrechnung 2: Nur ein Partner ist berufstätig.
Das unterhaltsrelevante Einkommen der berufstätigen Frau beträgt 1400€, das des Mannes 700€ . Es bestehen bei beiden keine weiteren Einkünfte aus Kapitalanlagen oder Vermietung.
Rechnung:
- 1400€ x 1/7 = 200€ (Erwerbstätigenbonus)
- 1400€ – 200€ = 1200€
- 1200€ – 700€ = 500€
- 500€ / 2 = 250€
Die Frau hat eine Unterhaltspflicht von 250 € gegenüber ihrem Exmann.
Beispielrechnung 3: Nur ein Partner ist erwerbstätig und hat neben seinem Erwerbseinkommen auch andere Einkünfte.
- 2300€ – 200€ = 2100€ (unterhaltsrelevantes Erwerbseinkommen)
- 2100€ / 1/7 = 300€ (Erwerbstätigenbonus)
- 2300€ – 300€ = 2000€ (neu berechnetes unterhaltsrelevantes Einkommen)
- 2000€ – 500€ = 1500€
- 1500€ / 2 = 750€
Der Mann hat 750 € monatlich an seine Exfrau als Ehegattenunterhalt zu zahlen.