Minderjährige Schülerin
- 260€ – 40€ = 220€
- 220€ / 2 = 110€
- 110€ / 2 = 55€
110 € des Einkommens können zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden. Der Unterhalt der Mutter kann sich in diesem Fall um 55€ mindern, während der Vater 55€ von seiner Tochter als Beitrag zu den Haushaltskosten verlangen könnte. Da diese Einkommensanrechnung auf „Billigkeit“ beruht, ist es kein zwingendes Vorgehen.
Minderjähriger Lehrling
Ein 17-jähriger macht eine Ausbildung zum Augenoptiker. Sein Lehrlingsgeld beträgt im ersten Lehrjahr circa 410€. Er wohnt bei seiner Mutter.
Berechnung:
- 410€ – 90€ = 320€
- 320€ / 2 = 160€
Nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen, wird das Einkommen auf die Unterhaltszahlungen beider Eltern hälftig aufgeteilt. Der Vater als Barunterhaltspflichtiger muss 160€ weniger Unterhalt zahlen, die Mutter hat Anspruch auf Beteiligung an den Haushaltskosten im Wert von 160€.
Volljähriger Lehrling
Der Lehrling im ersten Jahr der Optikerausbildung ist bereits volljährig. Das Kindergeld von 154€ wird ihm ausgezahlt und zählt zu seinem eigenen Einkommen. Die Mutter ist berufstätig und hat ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 1700€, der Vater 2300€. Durch die Zusammenrechnung der Einkommen beider Eltern (4000€) hat der Sohn laut Düsseldorfer Tabelle einen Unterhaltsanspruch von 434€. Der Selbstbehalt beider Eltern beträgt je 900€.
Berechnung:
- Vater: 2300€ – 900€ = 1400€
- Mutter: 1700€ – 900€ = 800€
- zusammen: 1400€ + 800€ = 2200€
- Anteil Vater: 1400€ / 2200€ = 0,64
- Anteil Mutter: 800 € / 2200€ = 0,36
- Barunterhalt Vater: 588€ x 0,64 = 376,32€ Barunterhalt Mutter: 588€ x 0,36 = 211,68€
- Einkünfte Sohn: 410€ + 154€ = 564€
- Anrechenbar: 564€ – 90€ = 474€ Minderung Barunterhalt durch Einkommen:
- Vater: 474€ x 0,64 = 303,36€
- Mutter:474€ x 0,36 = 170,64 €
Aufgrund der eigenen Einkünfte des Sohnes mindert sich die Barunterhaltspflicht des Vaters um 303,36€. So muss er monatlich nur noch 72,96€ Unterhalt zahlen. Die Mutter hat nur mehr eine Barunterhaltspflicht von 41,04€, die sie in Form von Taschengeld auszahlen kann oder mit einem Beitrag zu den Haushaltskosten in Höhe von 170,64 € verrechnen kann.