Mit seiner neuen Lebenspartnerin hat er ebenfalls ein gemeinsames Kind, welches 3 Jahre (K3) ist. Der Vater hat ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 1400€.
Gesetzliche Unterhaltsansprüche der Kinder:
- K1: 254€; K2: 288€; K3: 202€
- Zusammen: 744€
„Restgeld“ des Vaters:
Der Vater müsste 744€ Kinderunterhalt zahlen. Da jedoch nur 500€ nach Abzug des Selbstbehaltes übrig bleiben, werden diese unter den Kindern im bestehenden Verhältnis aufgeteilt.
Die Kinder erhalten wie folgt Unterhaltszahlungen:
- K1: 254€ / 744€ x 500€ = 170,70€
- K2: 288€ / 744€ x 500€ = 193,55€
- K3: 202€ / 744€ x 500€ = 135,75€
Da kein Geld mehr übrig ist, geht die Ex-Frau leer aus, da sie erst in zweiter Rangfolge unterhaltsberechtigt ist.