... oder mit mehr Risiko?

Beispielrechnung

Mit seiner neuen Lebenspartnerin hat er ebenfalls ein gemeinsames Kind, welches 3 Jahre (K3) ist. Der Vater hat ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 1400€.
Gesetzliche Unterhaltsansprüche der Kinder:

  • K1: 254€; K2: 288€; K3: 202€
  • Zusammen: 744€

„Restgeld“ des Vaters:

  • 1400€ – 900€ = 500€
Der Vater müsste 744€ Kinderunterhalt zahlen. Da jedoch nur 500€ nach Abzug des Selbstbehaltes übrig bleiben, werden diese unter den Kindern im bestehenden Verhältnis aufgeteilt.
Die Kinder erhalten wie folgt Unterhaltszahlungen:

  • K1: 254€ / 744€ x 500€ = 170,70€
  • K2: 288€ / 744€ x 500€ = 193,55€
  • K3: 202€ / 744€ x 500€ = 135,75€

Da kein Geld mehr übrig ist, geht die Ex-Frau leer aus, da sie erst in zweiter Rangfolge unterhaltsberechtigt ist.