... oder mit mehr Risiko?

Beispielrechnung

Beispielrechnung

Das unterhaltsrelevante Einkommen des Vaters beträgt 2100€, das der Mutter 1600€. Das Kind ist volljährig, geht noch zur Schule und wohnt im Haushalt der Mutter. Es hat außer dem Kindergeld von 154 € keine weiteren eigenen Einkünfte. Laut Düsseldorfer Tabelle hat das Kind demnach einen Unterhaltsanspruch von 401€ (Einkommen 3700€). Der Selbstbehalt von Erwerbstätigen beträgt 900€.Berechnung:

  • Vater: 2100€ – 900€ = 1200€
  • Mutter: 1600€ – 900€ = 700€
  • zusammen: 1200€ + 700€ = 1900€
  • Anteil Vater: 1200€ / 1900€ = 0,63
  • Anteil Mutter: 700€ / 1900€ = 0,37
  • Barunterhalt Vater: 401€ x 0,63 = 252,63€
  • Barunterhalt Mutter: 401€ x 0,37 = 148,37€

Der Vater muss seinem Kind durch dessen Volljährigkeit nur noch 252,63€ (statt bisher 325€) zahlen und die Mutter 148,37€. Die Mutter kann für Essen und Unterkunft den geleisteten Naturalunterhalt anrechnen, z.B. 100€. Sie muss dann noch 48,37€ als „Taschengeld“ auszahlen.