scheidung

Ausnahmefälle

Eine Scheidung vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahr ist dann möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller ein unzumutbarer Zustand ist, der im Verhalten des Partners begründet ist. Hierzu zählen:

  • Misshandlungen oder sexuelle Erniedrigung
  • außereheliche Schwangerschaft
  • Alkoholismus
  • teilweise: neue Lebensgemeinschaft

Wichtig: Ein vorzeitiger Scheidungsantrag wird nicht angenommen, wenn der Antragsteller derjenige ist, der diesen unzumutbaren Zustand durch zum Beispiel eine neue Partnerschaft oder Schwangerschaft hervorruft.