mietverhaeltnis

Änderungen im Unterhaltsrecht

Neue Regelungen:

Mit dem „Neuen Unterhaltsrecht“ wurden zum 1.1.2008 einige Änderungen in der gesetzlichen Unterhaltsregelung vorgenommen.
Diese betreffen:

  • die neue Arbeitspflicht,
  • die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten,
  • das Verhältnis von alten und neuen Kindern und Lebenspartnern.
Weiterhin wurde ein Abänderungsrecht bestimmt, nach dem bereits alte Unterhaltsverpflichtungen überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden können. Rückzahlungen sind jedoch nicht zulässig.