der neue personalausweis

Der neue Personalausweis

Die Online-Identität: Seit dem 1. November 2010 gibt es ihn: den neuen Personalausweis. Aber was genau ist das Neue? So manch einer freut sich über die neue Gröe, denn dank Checkkartenformat passt er besser ins Portemonnaie. Aber er kann noch mehr.  Zahlreiche neue Sicherheitsmerkmale machen den Ausweis noch fälschungssicherer.

Verschiedene Sicherheitsdrucke, teilweise sogar fühlbare Schriften, zwei Laserkippbilder – auf der Vorderseite das Adlermotiv und auf der Rückseite das Bild des Ausweisinhabers – sowie biometrische Daten, d.h. das holografische Bild und Fingerabdrücke erhöhen die Sicherheit.

Aber noch entscheidender sind die neuen Funktionen des Ausweises, die mit dem integrierten Chip zusammenhängen. Gemeint sind die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftfunktion.

Die Online-Ausweisfunktion, auch eID electronic Identity genannt, ist theoretisch bei jedem neuen Ausweis vorhanden, muss aber freigeschaltet sein. Das heißt, wenn man einen neuen Personalausweis beantragt, kann man sich entscheiden, ob man die Online-Funktion aktivieren möchte oder nicht. Diese Entscheidung ist zwar nicht endgültig, aber eine spätere, nachträgliche Aktivierung kostet sechs Euro. Beantragt man einen neuen Personalausweis bekommt man unabhängig davon, ob man die Online-Funktion nutzen möchte oder nicht, einen persönlichen Pin ausgehändigt. Aber wie genau funktioniert die Online-Ausweisfunktion? Auf dem Chip sind die Daten Familienname, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift und Postleitzahl gespeichert. Diese Daten können freigegeben werden und ermöglichen ein besseres Ausweisen im Online-Zahlungsverkehr.

Was braucht man, um die Online-Funktion zu benutzen?

Um die Online-Funktion nutzen zu können, benötigt man für den PC zuhause auch ein Kartenlesegerät. Zu empfehlen sind die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierten Geräte. Auch eine spezielle Software, die sogenannte AusweisAPP, ist erforderlich und kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden. Die auf dem Chip gespeicherten Daten werden in verschlüsselten Verbindungen übermittelt.

Vor- und Nachteile:

Der Zahlungsverkehr bei Online-Shops ist somit sicherer als mit klassischen Login-Verfahren. Trotzdem hat das Verfahren auch Nachteile. Da es relativ neu und unbekannt ist, ist es sowohl unter den Nutzern, als auch den Anbietern noch sehr wenig verbreitet.

Das Logo

Wer zu den berechtigten Anbietern zählt, kann anhand des Logos erkannt werden.
Dieses befindet sich nicht nur auf dem Personalausweis sondern kennzeichnet auch alle Internetanwendungen, Automaten und  Lesegeräte, die diese Funktion unterstützen. Welche Anbieter bis jetzt teilnehmen, wo die AusweisAPP heruntergeladen werden kann und weiterführende Infos findest du unter: personalausweisportal.de

Die zweite neue Funktion des Personalausweises ist die Unterschriftfunktion. Diese geht über die Online-Ausweisfunktion, mit der man seine Identität im Internet nachweisen kann, hinaus. Diese Funktion ermöglicht es, digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Allerdings benötigt man hierfür ein Signaturzertifikat, welches bei speziell ausgewiesenen Dienstleistern separat erworben werden muss. Dieses Zertifikat muss auf den Personalausweis geladen werden und berechtigt zusammen mit einem extra PIN zu der digitalen Unterschrift