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BF17 bringt Vorteile bei der Kfz-Versicherung

Der sichere Start ins Autofahrerleben wird belohnt. Bei vielen Kfz-Versicherungen fallen derzeit keine oder zumindest keine deutlichen Beitragserhöhungen für die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (BF17) an, wie eine aktuelle Übersicht des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) zeigt. Die meisten Versicherungen belohnen das BF17 auch dann mit günstigeren Beiträgen, wenn die Jugendlichen anschließend allein unterwegs sind und ein eigenes Auto versichern oder weiter das Fahrzeug der Eltern nutzen möchten. Damit reagieren die Versicherungsanbieter positiv auf das geringere Unfallrisiko von ehemaligen BF17-Teilnehmern.

Begleitetes Fahren wird belohnt

Vor allem nach der Begleitphase profitieren Eltern und Jugendliche deutlich vom Begleiteten Fahren: 20 der 23 angefragten Kfz-Versicherungsanbieter gewähren günstigere Beiträge, Rabatte und Preisvorteile, beispielsweise in Form einer besseren Alters- oder Schadensfreiheits-Einstufung. Nach eigener Aussage gewährt die Versicherungswirtschaft diese Beitragsvergünstigungen, da ehemalige BF17-Teilnehmer deutlich seltener in Unfälle verwickelt sind als Gleichaltrige, die mit 18 direkt allein hinterm Steuer sitzen.

Junge Leute, die ihren Führerschein mit 17 erworben haben und ein eigenes Fahrzeug versichern möchten, erhalten bei vielen Versicherern ebenfalls einen deutlich günstigeren Beitragsfaktor als diejenigen ohne Begleiterfahrung. Einige Anbieter honorieren zudem gezielt die Dauer der Begleitphase. Das heißt: Wer länger begleitet fährt, zahlt später weniger. Es ist daher sinnvoll, die verschiedenen Angebote der Kfz-Versicherungsanbieter zum Beispiel im Internet zu vergleichen.

Teilnahme am BF17 der Versicherung melden

Über die Hälfte der angefragten Versicherungen schließen die jungen Fahrerinnen und Fahrer während der Begleitphase ohne zusätzliche Kosten in den bestehenden Kfz-Versicherungsschutz eines Wagens ein. Andere erheben moderate Zuschläge für die Erweiterung des Nutzerkreises und das Alter der Jugendlichen. Da die Teenager beim Begleiteten Fahren in der Regel ein Auto der Familie oder einer Begleitperson mitbenutzen, muss die Versicherungspolice für dieses Fahrzeug überprüft werden. Es ist daher unerlässlich, dass die Teilnahme am Begleiteten Fahren der Versicherung gemeldet wird. Die meisten Versicherer verlangen zusätzlich zur Meldung eine Kopie der Prüfungsbescheinigung der Jugendlichen.

Diese Anpassung des Inhaltes und der Leistung der Versicherung ist sehr wichtig. Der Grund: In vielen Fällen ist im Versicherungsvertrag ein Mindestalter zum Führen des entsprechenden Fahrzeugs genannt. Im Schadensfall beim BF17 kann es dann zu erheblichen Problemen mit der Versicherung kommen, wenn ein Fahrzeug benutzt wird, für das ein bestimmtes Alter für den Fahrer oder die Fahrerin vereinbart worden ist.