Heimisches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Rückenfreundlicher Bürostuhl, großer Schreibtisch, Computer oder Laptop – wer ab und an oder sogar regelmäßig von zuhause aus arbeitet, kommt um die Anschaffung dieser Dinge nicht herum. Für die Einrichtung eines echten Arbeitszimmers kann so schnell eine stolze Summe zusammenkommen. Hinzu kommen Kosten für Heizung, Miete, Strom und evtl. Renovierungskosten. Alles aus eigener Tasche bezahlen müssen Berufstätige aber nicht. Denn in vielen Fällen lässt sich das heimische Arbeitszimmer von der Steuer absetzen.

Wo wird am meisten gearbeitet?

Bei Selbstständigen gilt das Absetzen des eigenen Arbeitszimmers als eine von zahlreichen Möglichkeiten, um effektiv Steuern zu sparen. Wird ausschließlich im Büro daheim gearbeitet, sind die Kosten sogar vollständig abzugsfähig – bis zu einer Höhe von 1.250 Euro im Jahr. Das gilt übrigens auch für Arbeitnehmer, bei denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet – und wenn beispielsweise kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wird das heimische Büro von beiden Eheleuten gleichermaßen genutzt, kann jeder von ihnen seine Aufwendungen bis zur Höchstbetragsgrenze von 1.250 Euro geltend machen. Voraussetzung dafür ist allerdings wieder, dass keiner von ihnen über einen zweiten Arbeitsplatz verfügt.

Und wie sieht die Regelung in Bezug auf das inzwischen sehr beliebte Home-Office aus? Wer lediglich ein bis zwei Tage pro Woche Home-Office macht, verrichtet den Großteil seiner Tätigkeit außerhalb des häuslichen Büros. Deshalb ist in dem Fall kein Abzug möglich. Steht an diesen bestimmten Tagen allerdings kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung – der eigene Arbeitsplatz im Büro wird beispielsweise von einem anderen Kollegen besetzt – wird ein Abzug von bis zu 1.250 Euro möglich. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die mehr Zeit im Home-Office als im Büro der Firma verbringen, sodass sich der Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit zuhause befindet. Sie können die Kosten, die im Zusammenhang mit dem heimischen Arbeitszimmer entstehen, ebenfalls vollständig von der Steuer absetzen.

Heimisches Arbeitszimmer und Arbeitsmittel unterscheiden

Typische Arbeitsmittel wie Aktentasche, Computer oder Fachliteratur sind dagegen unabhängig davon, wo sich der Mittelpunkt der Tätigkeit befindet, steuerlich absetzbar. Hierbei ist es allerdings wichtig, dass diese Mittel überwiegend zu beruflichen Zwecken genutzt werden. Bestimmte Arbeitsmittel wie Telefon oder Computer können sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden. Von der Steuer abgesetzt werden darf dann allerdings nur der berufliche Anteil.