Hallo Frau ABC

Begriffserklärungen

Zum Verständnis der teilweise erheblichen Änderungen, die mit der Abgeltungssteuer für Sie als Kapitalanlegerin einhergehen, werden nachfolgend wichtige Begriffe erklärt.

  • Persönlicher Steuersatz

Die Einkommenssteuer in Deutschland verläuft progressiv, d.h. sie ist ansteigend in Abhängigkeit des zu versteuernden Einkommens. Der persönliche Steuersatz liegt je nach Einkommen zwischen 15 % und 42%, und gibt an, mit welchem Prozentsatz Ihr verdientes Geld versteuert werden muss. Das Bundesministerium für Finanzen stellt einen Abgaberechner zur Verfügung, anhand dessen Sie Ihren persönlichen Grenzsteuersatz ermitteln können.

  • Halbeinkünfteverfahren

Das Halbeinkünfteverfahren wird/wurde zur Besteuerung von Dividenden – Gewinnausschüttung an Aktionäre nach Geschäftsjahr – aus Aktien und Aktienfonds angewandt, wobei der Anleger die Hälfte des Dividendenertrages steuerfrei erhält und die andere Hälfte mit seinem persönlichen Steuersatz belastet wird.

  • Spekulationsfrist 

Die Spekulationsfrist ermöglichte den Aktieninhabern steuerfreie Einnahme der Kursgewinne, wenn sie ihre Anteile vor der Veräußerung länger als ein Jahr im Depot hatten.

  • Bestandsschutz

Alle Kapitalanlagen, die vor dem 31.12.2008 eingerichtet wurden, besitzen einen so genannten Bestandschutz, d.h. sie sind in ihrer bestehenden Form rechtlich unantastbar. Die Kursgewinne von z.B. Fondsanteilen, die vor dem 31.12.2008 gekauft und dann mindestens ein Jahr (oder 20 Jahre) gehalten wurden, unterliegen dann wegen der noch beinhaltenden Spekulationsfrist nicht der Abgeltungssteuer und sind steuerfrei.

Zur Altersvorsorge ohne Einbuße durch die geltende Abgeltungssteuer sollten somit Aktien und Fonds bis zum Renteneintritt gehalten werden.