generationenvertrag

Zusätzliches Einkommen

Zusätzliche Einnahmen können trotz einer an sich niedrigen Rente eine Steuerpflicht auslösen und die Steuererklärung erforderlich machen.

Zusätzliche Einkünfte:

Erhalte neben deiner Altersrente zusätzliche Einkünfte aus:

  • Kapitalerträgen, die über den monatlichen Freibetrag von 801€ hinausgehen,
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbständiger Arbeit

so werden diese dem Besteuerungsanteil deiner Rente hinzugerechnet.

Du erhältst in diesen Fällen aber einen Altersentlastungsbeitrag, der sich steuermindernd auswirkt. Dieser Beitrag, welcher im Jahr 2005 40% (max. 1.900€) betrug, verringert sich aber in der Übergangsphase bis 2040 wie folgt:

  • bis 2020 jährlich um 1,6%
  • 2021 bis 2040 jährlich um 0,8
  • ab 2040 wird kein Altersentlastungsbeitrag mehr gewährt

Gehe also 2009 in Rente, arbeite nebenher aber noch als Selbständiger, so erhältst Du auf dieses Einkommen einen Altersentlastungsbeitrag von 33,6% (max. 1.596€), der sich steuermindernd auswirkt.