hinterbliebenenrente

Voraussetzungen

Wer hat Anspruch?

Du hast ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente wenn folgende Voraussetzungen nach neuem Recht vorliegen:

  • Tod des versicherten Ehepartner bzw. Lebenspartners
  • Bestand einer rechtsgültigen Ehe nach „deutschem Recht“ oder einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr (Ausnahme: plötzlicher Tod z.B. durch Unfall) Altes Recht: keine Mindestzeit der Ehe
  • Allgemeine Wartezeit, d.h. Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, von mindestens 5 Jahren (Ausnahme: vorzeitige „Wartezeiterfüllung“ durch tödlichen Arbeitsunfall)

Keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung haben unverheiratete Paare oder wenn Du mit deinem Partner ein Rentensplitting beantragt hast.