Wer hat Anspruch?
Du hast ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente wenn folgende Voraussetzungen nach neuem Recht vorliegen:
- Tod des versicherten Ehepartner bzw. Lebenspartners
- Bestand einer rechtsgültigen Ehe nach „deutschem Recht“ oder einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr (Ausnahme: plötzlicher Tod z.B. durch Unfall) Altes Recht: keine Mindestzeit der Ehe
- Allgemeine Wartezeit, d.h. Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, von mindestens 5 Jahren (Ausnahme: vorzeitige „Wartezeiterfüllung“ durch tödlichen Arbeitsunfall)
Keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung haben unverheiratete Paare oder wenn Du mit deinem Partner ein Rentensplitting beantragt hast.